Bürgermeister Wittlinger eröffnete die Gemeinderatssitzung
am 08.11.2019 pünktlich um 18 Uhr. Wie gewohnt waren die Sitze der Räte nicht
vollständig belegt, da die CDU und Freien Wähler nicht vollzählig anwesend
waren. BM Wittlinger stellte jedoch Beschlussfähigkeit fest. Die Zuhörerränge
waren wie in den letzten Sitzungen sehr gut gefüllt.
Der erste Tageordnungspunkt
beinhaltete die Bürgerfragestunde.
Walter Österle aus Diegelsberg, wollte von BM Wittlinger
wissen wie es um die Sonderentscheidungen für Begräbnisse in den Teilorten
stehe. Er habe den Eindruck, dass Diegelsberg hier einen gesonderten Prozess
habe, welcher über den Tisch des Ratshauschefs gehe und nicht über den Friedhofsverwalter.
BM Wittlinger erläuterte, dass sämtliche Sonderentscheidungen über seinen Tisch
laufen würden. Alle Ortschaftsräte hätten die gleichen Rechte. Es habe bei Entscheidungen
zu Beisetzungen noch nie Probleme gegeben.
Die zweite Bürgerin, Diana Wagner, lies BM Wittlinger gleich
zu Anfang wissen, dass ihre Ausführungen länger werden würden. Weiter würde Sie
gerne einen Antrag stellen. BM Wittlinger wies zunächst daraufhin, dass keine
Anträge gestellt werden können. Dies sei nur dem Gemeinderat selbst möglich.
Fragen seien kurz zu halten. Frau Wagner erwiderte, dass sie sich gut vorbereitet
hätte und gerne Anregungen für die Gestaltung der Gemeinde einbringen würde. BM
Wittlinger verwerte ihr danach das Wort und wies daraufhin, dass dies so nicht
in eine Bürgerfragestunde gehöre, sie sollte die Bürgermeistersprechstunde
nutzen oder sich an eine Fraktion des Gemeinderats wenden. Die Gemeindeordnung
würde Frau Wagners Vorstellung einer Bürgerfragestunde nicht zulassen. Frau
Wagner sah dies als sehr bürgerunfreundlich an, da BM Wittlinger kein Interesse
zeige dem Bürger, speziell ihrer Person, zuhören zu wollen. Sie werde ihre
Ausarbeitung der Presse weiterleiten, es wäre eine Unverschämtheit wie BM
Wittlinger mit den Bürgern umgehen würde, sie sei schließlich vom Fach und
kenne sich auch aus. Es sei jedoch offensichtlich, dass BM Wittlinger kein
Interesse an den Anliegen der Bürger hätte, so Frau Wagner. BM Wittlinger
entzog Frau Wagner erneut das Wort und beschloss diese Bürgerfrage mit dem
Hinweis, dass Frau Wagner Wissenslücken habe, dies würde man auch deutlich an
ihrer Mail vom Vortag bemerken.
Carsten Unger, ein Bürger aus dem Nassachtal, ergriff als
nächster das Wort. Er wollte wissen, wie der Punkt C11 in das
Stadtentwicklungskonzept 2030 (SEK 2030) gekommen sei. Nach seinen Recherchen
sei die Entwicklung des Konzepts nicht klar und er frage sich, wie der Punkt
C11 in das Konzept gelangt sei. Er wollte daher wissen wie der Gemeinderat informiert
gewesen sei, insbesondere da das Gesamtkonzept den Räten nachgereicht worden
sei und zum Abstimmungszeitpunkt in der finalen Version nicht vorlag. BM
Wittlinger antwortete, dass er über die Demo erstaunt gewesen sei und welche
Unterstellungen hier ausgesprochen wurden. Die Entwicklung um das Stadtentwicklungskonzept
könne man in den Protokollen genau nachverfolgen, es würde alles 1:1 veröffentlicht.
Das Gesamtkonzept sei nachgereicht worden, so BM Wittlinger, jedoch habe sich
der Gemeinderat sehr lange mit auseinandergesetzt und wusste somit was unter
Punkt C11 zu verstehen sei.
Frau Sonja Elineau wollte von BM Wittlinger wissen, wie er
zu dem Schluss komme, dass er den Auftrag habe, den Gewerbepark Fils
umzusetzen. Das SEK 2030 würde eine andere Darstellung aufzeigen. Die Bürger
wünschen eine Innenverdichtung, keine weitere Versiegelung von Außenflächen und
den Erhalt der Natur. BM Wittlinger führte aus, dass der Auftrag von den
Bürgern komme. Diese seien intensiv bei vielen Workshops involviert gewesen.
Das interkommunale Gewerbegebiet sei von allen Beteiligten zum Zeitpunkt des
SEK 2030 akzeptiert worden. Das SEK 2030 sei vom Gemeinderat beauftrag worden.
Dies basiere auf mehreren Säulen: der Verwaltung, den Bürgern und dem
Gemeinderat. Weiter wollte Frau Elineau wissen, ob die in den Sitzungsvorlagen genannte
Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid von allen Beteiligten genutzt wird. BM
Wittlinger verwies auf den Tagesordnungspunkt und beschloss die Fragestellung
damit.
Als nächstes meldete sich Wolfgang Koser zu Wort. Er sei bei
SEK 2030 dabei gewesen. Er frage sich, ob dies mit der Verkehrsführung über das
Nassachtal schon immer so gewesen sei. Bei der damaligen Entwicklung hätte man
von Ebersbach über Ebersbach / Uhingen über Uhingen bei der Verkehrsführung
gesprochen. BM Wittlinger versprach dies zu recherchieren, da ihm diese Informationen
derzeitig nicht vorlagen und er aus dem Gedächtnis spreche. Er führte aus, dass
eine zusätzliche Brücke damals geplant worden sei. Die Erschließungsstrasse für
den Gewerbepark sei in den ersten Planungen auch gerade ausgeführt worden durch
den Grünstreifen der Nassach.
Es folgten keine Weiteren Wortmeldungen aus der Bevölkerung.
Damit beschloss BM Wittlinger den ersten Tagesordnungungspunkt.
Der zweite Tagesordnungspunkt
der Gemeinderatssitzung
beinhaltete die Polizei- und Kriminalstatistik von Uhingen. Hierzu führte BM
Wittlinger ein und begrüßte Revierleiter Herrn Ringhofer. Mit der Anmerkung,
dass die Zusammensetzung der Polizeibehörde aus Bürgermeister, Herrn Eberhard und
dem Vollzugsdienst bestehe, übergab er das Wort. Herr Ringhofer begrüßte alle
Anwesenden und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit Verwaltung und auch
der örtlichen Feuerwehr.
Zunächst er läuterte er die Auswertung der Daten und
wie eine Vergleichbarkeit der Zahlen hergestellt werden könne. Hierzu bediene
man sich einem Häufigkeitswert, welcher auf 100.000 Bürger für eine Normalisierung
gerechnet wird. Der durch Zahlen stark geprägte Vortrag zeigte das Fazit auf,
dass Uhingen gut dasteht, jedoch Optimierungspotential zu bieten hat. Herr Ringhofer
appellierte hier an die Uhinger Bürger mit offenen Augen durch unsere Stadt zu
gehen. Nachbarschaftshilfe sei vor allem bei Einbruch eine wirksame Maßnahme um
Anomalitäten zu erkennen und dann zu handeln. Er versprach, dass die Polizei
motiviert sei die bestehenden Zahlen zu optimieren.
Stadtrat Höflinger hatte
zum Vortrag eine Frage und wollte wissen wie es um Jugendsachbearbeiter stehe
da hier eine Veränderung stattgefunden habe. Herr Ringhofer führte aus, dass
ein neuer Kollege nun vorhanden sei und dieser sich noch in der
Einarbeitungsphase befinde.
Er übergab dann das Wort an seinen Kollegen HerrKenjic. Er führte die Unfallbilanz für Uhingen aus. Die Zahlen seien leicht
gestiegen würden sich jedoch im Rahmen bewegen. In Uhingen würde es einen
einzigen Unfallschwerpunkt geben. Dies sei die Ampelanlage an der B297 / B10 Richtung
Stadtmitte. Hier häufen sich die Rotlichtmissachtungen. Stadtrat Wendl wollte
wissen, ob sich die Verkehrsunfälle in bestimmte Altersklassen kategorisieren
lassen. Herr Ringhofer führte aus, dass es hierzu keine detaillierte Auswertung
geben. Es sei jedoch erkennbar, dass vor allem bei Pedelecs ältere
Verkehrsteilnehmer involviert sind. Dies könne man oftmals auf die neue und
noch nicht vollumfängliche Beherrschung der Technik zurückführen.
SR Höflinger brachte an, dass er über die
Geschwindigkeitszahlen überrascht sei. Herr Ringhofer erläuterte, dass die Polizei
dabei keine Karten mehr im Spiel hätte. Die Geschwindigkeitskontrollen obliegen
dem Landratsamt Göppingen. Das Revier Uhingen hätte jedoch ein Lasermessgerät
mit welchem vor allem außer städtisch gemessen werde. Es gäbe viele Anfragen zu
Kontrollen, jedoch seien die Messstellen mit dem Laser sehr eingeschränkt. Als
Paradebeispiel nannte Herr Ringhofer einen Verkehrsteilnehmer welcher mit 137
km/h bei erlaubten 50 km/h aus dem Verkehr gezogen wurde.
Stadtrat Weller hat eine
Frage zur statistischen Erfassung bei den Verkehrsunfallzahlen. Bei größeren
Unfällen würden Kollegen aus Heidenheim hinzugezogen und ob diese Zahlen auch
in der Statistik in Uhingen einfliesen würden. Herr Ringhofer führte aus, dass
die Spezialisten nicht aus Heidenheim kommen würden, sondern aus Mühlhausen. Alle
Unfälle seien in der Statistik erfasst.
Der dritte
Tagesordnungspunkt
dürfte am meisten von den Zuhörern mit Spannung
erwartete gewesen sein.
BM Wittlinger führte in den TOP ein und erläuterte den
weiteren Verlauf des Bürgerentscheids. Was ist der Bürgerwille, es gibt
unterschiedlich Meinungen, keiner kann es genau sagen – deshalb benötigt es
einen sauber durchgeführten Bürgerentscheid. Dieser Weg stand in der aktuellen
Sitzung zur Debatte und schließlich zur Abstimmung. Weitere Beschlussfassungen
werde es in der Gemeinderatssitzung am 06.12.2019 geben.
Zunächst sollte der
Gemeindeabstimmungsausschuss benannt werden. Hierfür erklärte BM Wittlinger das
Tun und die mögliche Zusammensetzung.
Der Bürger solle über verschiedene Informationsquellen
informiert werden. Wichtig sei dabei, dass sachlich wie auch fachlich
informiert werde. Was Spricht für und was gegen den geplanten Gewerbepark Fils.
In der Sitzung der Fraktionsführer, sprach man sich für Sachlichkeit und
Fairness als oberste Priorität aus, so BM Wittlinger weiter. Es solle dafür ein
gemeinsame Informationsbroschüre aller Beteiligten erarbeitet werden. Neben
Verwaltung und Gemeinderat, solle auch die Bürgerinitiative „Kein Gewerbe Park
Fils“ involviert werden. Kurz vor der Sitzung, hätte sich noch eine weitere
Gruppe per Mail beim BM Wittlinger gemeldet. Auch diese bisher unbekannte Gruppierung
solle an Bord geholt werden. Die Broschüre solle dazu dienen dem Bürger ermächtigen,
sich ein klares eigenes Meinungsbild zu verschaffen. Eine hohe Wahlbeteiligung
solle damit geschaffen werden so BM Wittlinger.
Für die Erstellung der
Broschüre solle die Firma Klip aus Göppingen beauftragt werden. BM Wittlinger sprach
sich für diese Firma aus, da diese schon für den Zweckverband tätig sei und in
die Thematik eingearbeitet sei. Durch ihre Professionalität könne man von einem
guten Ergebnis ausgehen. Er sei ihm wichtig, dass die Erstellung nicht von der
Verwaltung oder dem Gremium ausgehe, sondern durch eine neutrale Firma. Die
Firma Klip, vertreten durch Frau Lieb, teilte dann einen ersten Planungsstand
der Broschüre an das Gremium sowie die Zuhörerschaft aus. Frau Lieb erläuterte
das Konzept der geplanten Broschüre. Es sollte eine Broschüre mit Altarfalz
werden mit ca. 6000 Zeichen jeweils für Pro und Contra. Von einer mehrseitigen
Broschüre sei aufgrund der schlechteren Vergleichbarkeit der Argumente abzuraten.
Mit dem Altarfalz würden sich die Argumente für den Gewerbepark direkt gegenüberstehen.
BM Wittlinger führte im Anschluss aus, dass im Rahmen des bevorstehenden
Bürgerentscheids mehr getan werde als gesetzlich notwendig sei. So würde es
weitere Informationen im Stadtblatt geben, sowie eine Einwohnerversammlung. Bei
der Information im Stadtblatt wolle man neue Wege gehen. Der geplante Prozess sehe
vor, dass man schon vorab gegenseitig, vor Druck des Stadtblattes, die geplanten
Veröffentlichungen gegenlesen kann. So bestünde die Möglichkeit schon
frühzeitig Missverständnisse zu klären und damit ein Ping-Pong an
Stellungnahmen über mehrere Ausgaben des Stadtblattes zu vermeiden. In einer neuen
Rubrik sollen alle Beteiligten drei Mal vor dem Bürgerentscheid zu Wort kommen.
Jeder Bericht müsse dazu 2 Tage vor Redaktionsschluss allen Beteiligten
vorliegen und dürfe 100 Zeilen nicht überschreiten. Eine Woche vor der Wahl
solle es dann nur noch einen Aufruf zur Wahl durch den Bürgermeister geben. Auf
inhaltliche Beiträge solle dann verzichtet werden. Die Einwohnerversammlung
solle dem Meinungsaustausch mit den Bürgern dienen. Ein genauer Ablauf hierfür
solle in der nächsten Gemeinderatssitzung am 06.12.2019 geplant werden.
Es
gehen Schlag auf Schlag so BM Wittlinger weiter. Frau Lieb wird die Texte für die
Broschüre bis zum 02.12.2019 in der Sitzung des Verwaltungsausschuss zusammentragen.
Am 06.12.2019 solle dann die Verabschiedung der Broschüre erfolgen. BM Wittlinger
stellte dann den weiteren Zeitplan vollends vor. Die Verteilung der Broschüre
solle am 21.12.2019 vollflächig in Uhingen erfolgen. Das oberste Gebot sei
immer den Bürger zu informieren.
Frau Grünewald von der SPD ergriff nach der
Einführung ins Thema als erste das Wort. Die SPD habe ihren Beitrag in
Themengruppen anhand der Beschlussfassung gegliedert. Der erste Punkt – Gemeindeabstimmungsausschuss-
sei in Ordnung. Zum Thema Mitteilungsblatt hatte SRin Grünewald diverse Fragen.
Wer stelle fest was richtig oder falsch sei? Innerhalb welcher Frist muss eine
Korrektur stattfinden und wann komme eine Gegendarstellung zum Tragen? Was bedeutet
die Aussage „auch umgekehrt“? Wer ist dies? Eine Einzelperson oder ein Gremium?
Den Begriff Einwohnerversammlung halte sie als Titel für zu fade, so Frau
Grünenwald. Eher Faktencheck oder Faktenduell sieht sie als peppiger an um die
Bürger anzusprechen. Die Moderation der Einwohnerversammlung solle nicht durch
die Klip erfolgen. Diese sei nicht neutral da sie auch für den Zweckverband
arbeite. Die SPD stelle deshalb den Antrag jemanden anderen zu beauftragen, zb.
Die Akademie aus Bad Boll. Dem dritten Punkt der Beschlussfassung, die
Informationsquellen, könne zugestimmt werden, wenn der gestellte Antrag
angenommen werde. Beschlussvorschlag 4 warf bei Frau Grünewald weitere Fragen
auf. Was unter einem fairen Umgang zu verstehen sei wollte sie wissen.
BM
Wittlinger nahm wie folgt Stellung. Unter fairem Umgang verstehe er, dass alle
Beteiligten sachlich bleiben und persönliche Angriffe unterlassen. Dies würde
nur funktionieren, wenn alle sich daranhalten würden und beim geplanten Ablauf dabei
wären. Richter spielen, was richtig oder falsch sei, das würden alle Beteiligten
zustehen. Er würde die Fraktionen direkt anrufen du um Nachbesserung bitten,
sollte etwas nicht korrekt sein. Die Frist dafür könnte mittwochs um 16 Uhr
sein schlägt Herr Goldmann vor um die Korrektur noch vornehmen zu können. Die
Freien Wähler bringen ein, dass Montag 10 Uhr zeitlich entspannter wäre. BM
Wittlinger erläutert dann weiter, dass die Berichte nur exklusiv in der dafür
neu vorgesehenen Rubrik erfolgt. Die Verwaltung würde es auch so sehen, dass
nur Uhinger Bürgerinnen und Bürger am Meinungsaustausch teilnehmen dürfen. Deshalb
hätte man sich auch für eine Einwohnerversammlung entschieden. Diese könnte jedoch
gerne einen Titel erhalten. Hierzu könne Vorschläge durch das Gremium bis
06.12.2019 eingebracht werden. Mit der Moderation sah BM Wittlinger kein
Problem, wenn die Klip laut SPD zu nahe am Thema sei, so könne jedoch darüber
nachgedacht werden eine andere Moderation zu beauftragen. Es werde noch genug
Problem geben auf dem Weg. Die Verwaltung werde sich nach Alternativen umsehen
und einen Vorschlag ausarbeiten bis 06.12. Die SPD setzt hier nochmals nach
Richtung Akademie Bad Boll. Frau Lieb brachte hierbei ein, dass es sich besser
um 2 Moderatoren handeln solle bei der vorliegenden Komplexität des Themas.
Der
Beitrag der Freien Wähler Uhingen fiel sehr kurz aus. Man könne mit gehen. Die
Termine seien geklärt und eine neutrale Moderation wäre in Ordnung. Die FWV stellte
dann den Antrag, dass sich alle Gemeinderäte an das Ergebnis des Bürgerentscheids
binden sollen. BM Wittlinger habe kein Problem mit diesem Antrag. Herr Goldmann
brachte ein, dass man den Gemeinderat nicht dazu zwingen könnte auf eine solche
Bindung einzugehen. Es sei jedoch rechtlich so, dass der Bürgerentscheid für 3
Jahre bindend sei. SR Frey versuchte den Antrag zu relativieren, es ginge mehr
um eine moralische Sache bei der Verpflichtung. Es sei hier egal ob der
Bürgerentscheid angelehnt oder angenommen werde.
Frau Braun von der CDU warf
ein, dass die Akademie Bad Boll nicht neutral sei. Die Akademie hätte schon
öfter Veranstaltung gegen Flächenfraß abgehalten. BM Wittlinger versicherte
eine neutrale Moderation zu suchen.
Frau Grünewald brachte ein, dass sie sich
nicht binden werde für die kommende Zeit.
Auch Markus Paschke sah dies so. Es
könne nicht sein, dass man dann zu allem Ja sagen muss was bei einer
eventuellen Weiterentwicklung des Gewerbeparks geplant wird.
Frau Weisskopf
versuchte den Antrag zu detaillieren. Es gehe darum, nicht über Presse und
Medien "nachzukarteln". Wolfgang Daiber wollte
wissen was bei einer Gesetzesänderung passieren würde. BM Wittlinger setzte dem
entgegen, dass man nach dem Gesetz dann handeln müsste.
Die nächste Stellungnahme kam
von der UBU. SRin Staab wies sofort auf die Länge des Beitrags hin und dass man
ein Handout angefertigt hätte welches verteilt wurde damit jeder den
Vortrag besser folgen konnte.
Die Stellungname der UBU:
"Die Fraktion der UBU begrüßt es, dass der Gemeinderat – nachdem gemeinsam beschlossen wurde, die Bürgerschaft direkt zu beteiligen und damit die Entscheidung in die Hände der Wählerinnen und Wähler zu übergeben – auch gemeinsam an der Information der Bürgerinnen und
Bürger arbeitet. Grundvoraussetzung ist dafür, dass tatsächlich ein fairer Umgang miteinander stattfindet.
Sie – Herr Bürgermeister – haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ein vertrauensvoller Umgang im Gremium und zwischen Verwaltung und Gemeinderat die Basis guter (und fairer) Zusammenarbeit ist. Vertrauen ist ein empfindliches Gut und beruht auf Gegenseitigkeit: Aus unserer Sicht müssen wir alle – alle Fraktionen im Gemeinderat und die Verwaltung – daran noch arbeiten. Vertrauen ist nicht einfach da, es muss zunächst aufgebaut werden. Dennoch gilt es nun gemeinsam den Bürgerentscheid vorzubereiten.
Hierzu haben wir folgende Anmerkungen: Die Klip GmbH mit Sitz in Göppingen soll die Informationsbroschüre ausarbeiten und den Pro-
zess begleiten.
Die Agentur Klip hat Herrn Keller in seinem Wahlkampf in Ebersbach betreut. Bürgermeister Keller ist ein erklärter Befürworter des Gewerbeparks Fils und hat dies auch in seinem Wahlkampf so vertreten. Und ist die Agentur Klip nicht auch verantwortlich für die Imagekampagne des Zweckverbanes – in der mit einem Schmetterling für ein Projekt geworben wird, das einen erheblichen Ein-
griff in die Natur bedeutet? Da die Klip GmbH wirtschaftlich von der Weiterentwicklung des Gewerbeparks Fils profitiert – da nur dann der Zweckverband weiterhin ihre Dienste benötigt – sehen wir die Agentur Klip als befangen an. Natürlich kann man der Klip GmbH Professionalität
unterstellen – allerdings arbeiten dort Menschen, die einem Interessenkonflikt ausgesetzt wären.
Wir sehen mit der Einbindung der Agentur Klip die Neutralität in der Information der Bürgerschaft nicht gegeben – und wir denken, dass deren Beauftragung auch für die Wählerinnen und Wählern unverständlich ist.
Fazit:
Wir stimmen der Beauftragung der Klip GmbH in keinem Fall zu – es ist eine neutrale Gesellschaft oder Agentur mit der Begleitung des Informationsprozesses zu beauftragen.
Dass wir ‚fairen Umgang‘ leben wollen steht außer Frage.
Allerdings ist die Definition dessen, was als fairer Umgang empfunden wird, subjektiv und erfordert deshalb klare Regeln. In diesem Punkt hatten wir in der Vergangenheit schon unterschiedliche Sichtweisen, beispielsweise als nach der ersten Demonstration vom 04.05.2019 sowohl
die UBU und die SPD als auch die BI Kein Gewerbepark Fils bezichtigt wurden, ‚gefakte‘ Informationen zu verbreiten. Auf diesen Angriff hatten wir mit einem offenen Brief geantwortet, um die einzelnen Punkte zu entkräften.
Die Spielregeln sind bisher nicht ausreichend formuliert, sie sind eindeutig zu beschreiben. Es darf keine einseitige Festlegung geben, was beispielsweise ‚falsche Argumente‘ sind. Für uns sind durch Quellen belegbare Aussagen – wie beispielsweise Gutachten, Projektvorstellungen,
... – Grundlage jeder Argumentation.
Auch mit der Berichterstattung im Mitteilungsblatt müssen klare Regeln vereinbart werden:
Die Verwaltung in Person von BM Wittlinger hat gemäß Veröffentlichungsrichtlinien die Chefredaktion inne. Das ist insofern wichtig, als dass eine gewisse Kontrollfunktion erforderlich ist. Allerdings hat deren Auslegung in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Berichte der UBU – und auch anderer Fraktionen – nicht oder stark verkürzt gedruckt wurden. Auch hier ist das Empfinden dessen, was geht und was nicht geht, subjektiv. Die Texte aller Beteiligten für das Mitteilungsblatt müssen beispielsweise an alle Fraktionen und die Verwaltung verteilt werden, sodass eine Abstimmung erfolgen kann. In der Abstimmung untereinander gilt natürlich auch, dass persönliche Angriffe zu unterlassen und allein auf Sachfragen einzugehen ist.
Der Aufruf des Bürgermeisters in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes vor der Abstimmung muss ebenfalls mit allen Beteiligten (Fraktionen, BI, ...) abgestimmt werden, – bevor er n Druck geht. Besser noch wäre stattdessen ein gemeinsamer Aufruf des Gemeinderats und
des Bürgermeisters, um den gemeinsamen Willen zur Bürgerbeteiligung zur unterstreichen.
In der Darstellung der Informationsbroschüre muss die aktuelle Sach- und Rechtslage erläutert werden. Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Bürgerschaft über die wirtschaftlichen Gesichtspunkte informiert werden muss. Insbesondere zur Kosten- Nutzen- und Risiko-
analyse kennen wir bisher keine Fakten, diese müssen durch die Verwaltung aufgearbeitet werden. Wir müssen auch damit planen, dass möglicherweise nach Vorliegen der Informationsbroschüre eine weitere Abstimmungsrunde erforderlich wird, hierfür ist ein Zeit-
fenster und eine Vorgehensweise vorzusehen.
Alle Veröffentlichungen und Entscheidungen müssen Rückhalt im Gremium haben. Deshalb beantragen wir, dass diese – wie die grundsätzliche Entscheidung für einen Bürgerentscheid – mit 2/3-Mehrheit zu treffen sind.
Wir gehen davon aus, dass – wie von Bürgermeister Wittlinger kommuniziert – die Arbeit des Zweckverbandes ruht. Also darf es von dieser Seite vor dem Bürgerentscheid keine Aktivität geben. Der Zweckverband darf während der Phase der Bürgerinformation diese nicht durch
Marketingmaßnahmen (Broschüren, Flyer, etc...) beeinflussen – selbstverständlich gilt dies ab sofort.
Wir setzen auf ein konstruktives Miteinander und versprechen dazu beizutragen. Sollte es nicht gelingen, vertrauensvoll miteinander zu arbeiten – was wir bedauern würden – sehen wir uns allerdings auch nicht weiter an gemeinsam definierten Vereinbarungen gebunden.
Mit der zeitlichen Ablaufplanung sind wir nicht einverstanden, wir halten den geplanten Zeitablauf auch nicht für realistisch – immerhin sollen unterschiedlichste Ansichten konsensfähig zusammen publiziert werden. Auch für die Vorbereitung und anschließende Nachbereitung der
Informationsveranstaltung im Uditorium gibt es keine Planung und kaum zeitlichen Raum. Wir erinnern daran, dass BM Wittlinger zunächst davon sprach, die Advents- und Weihnachtszeit vom Thema Bürgerentscheid freihalten zu wollen. Nun soll am 21.12.2019 die Informati-
onsbroschüre verteilt werden sowie am 14.12. und am 21.12. im Mitteilungsblatt informiert werden.
In der letzten GR-Sitzung am 11.10.2019 hatten wir vorgeschlagen, den Bürgerentscheid zu verschieben. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Viermonatsfrist einzuhalten sei, innerhalb der der Bürgerentscheid erfolgen müsse. Nach unserer Recherche – wir bezie-
hen uns hierbei auf §21 (6) GemO – kann bei bestehendem Einvernehmen eine Verschiebung über diese Frist hinaus erfolgen. Bei ‚freiwilliger‘ Übergabe der Entscheidungshoheit vom Gemeinderat an die Bürgerschaft ist u. E. kein Zeitrahmen vorgegeben. Wir beantragen deshalb eine Verschiebung des Bürgerentscheides um ca. sechs Wochen, da die bisherige Beschlussfassung nicht von den heute zu besprechenden Randbedingungen ausgegangen war – es haben sich hinsichtlich des Ablaufs und der Zeitschiene neue Erkenntnisse ergeben.
"
BM Wittlinger war der Meinung, dass die UBU in den Vorbesprechungen
eine andere Ansicht vertreten habe. Es hätte nie eine Zensur gegen, denn es
gäbe Richtlinien und wenn die UBU dagegen verstoßen habe, dann sei es eine
Verfehlung gewesen. Der offene Brief der UBU würde diese Unschärfe belegen.
Genau deshalb soll mit den gemeinsam definierten Regeln ein klares Verständnis
geschaffen werden. Das angesprochene Faktenpapier des Zweckverbandes sei im Sommer
entschieden worden. Das Thema würde einen Riss durch Gemeinderat und
Bürgerschaft bewirken, deshalb sei der zeitliche Rahmen richtig. Eine 2/3
Mehrheit für die Abstimmungen sei kritisch zu sehen so BM Wittlinger weiter.
Dies sei für Verfassungsänderungen und ähnliches in Mittel. Einen gemeinsamen
Aufruf im letzten Mitteilungsblatt sei zielführend. ST Staab setzt beim Thema Broschüre
des Zweckverbandes nach, BM Wittlinger sieht dies jedoch als korrekt an und
wirbt für diese Broschüre.
Auch SR Lopin setzt hier nach und gibt zu bedenken,
dass er die Broschüre des Zweckverbandes für den Gewerbepark spreche und er die
Verteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sehe. BM Wittlinger warb erneut für die
Broschüre, es seien alle Argumente ausgetauscht und der Zweckverband habe noch
nie etwas verteilt. Man solle es als Ganzes sehen und dass dadurch etwas Gutes
entstehe.
Frau Widmaier sah den Flyer des Gewerbeparks ebenfalls kritisch.
Die
CDU sieht den Flyer hingegen als richtig an. Man müsse sich gegen die falschen
Aussagen der Vergangenheit wehren. Der Terminplan wäre in Ordnung und dann
müsse ein Schlussstrich gezogen werden so SR Braun weiter.
Frank Pehlke sieht die
Informationsbroschüre des Zweckverbandes ebenfalls als nicht richtig an. Der
Gemeinderat hätte am 11.10.2019 beschlossen, dass die Arbeit des Zweckverbandes
bis zum Bürgerentscheid ruhe.
Manfred Ziegler von der UBU sprach nochmals die
2/3 Mehrheit an. Er wollte wissen wie man entscheide, sollte es eine Kopf an
Kopf Entscheidung geben.
Herr Störl von den Freien Wählern gestikulierte dabei
aufgebracht. Frau Braun sehe eine klare Mehrheit so ihr Redebeitrag.
SRin Staab
sprach die neuen Mehrheitsverhältnisse im Gremium an und dass es immer knappe Entscheidungen
geben werde. Von klaren Mehrheiten könne nicht ausgegangen werden.
BM Wittlinger
sagte, dass es keine Machtfrage werden dürfe, sondern einzig und alleine für
den Bürger Transparenz geschaffen werden solle. Sollte nur einer der
Beteiligten ausscheren würde das gesamte Konstrukt nicht funktionieren. Er möchte,
dass sämtliche Entscheidungen einstimmig beschlossen werden sollen, dass sei
sein Ziel.
SR Störl spricht den gefassten Beschluss vom 11.10.2019 an und man
solle sich daranhalten. Der Termin für den Bürgerentscheid sei beschlossen
worden. Man könne nicht wieder und wieder abstimmen bis es jedem passt.
BM
Wittlinger erklärte den Antrag der UBU, den Bürgerentscheid aufgrund des engen
und nicht machbaren Zeitrahmens zu verschieben, als unzulässig an. BM
Wittlinger schloss dann die Rednerliste und begann mit der Beschlussfassung.
Herr Goldmann verlass die Besetzung des Gremiums für den Bürgerentscheid. Der
Beschluss wird einstimmig angenommen. Der Antrag die Firma Klip nicht mit der
Broschüre zu beauftragen wird mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und einer
Enthaltung angenommen. BM Wittlinger sichert auf jeden Fall eine gemeinsame
Entscheidung über die Broschüre verbal zu. Die Einwohnerversammlung wird vom
Gremium einstimmig angenommen.
Für die Beschlussfassung der weiteren Punkte
beantragte die UBU eine Sitzungsunterbrechung. BM Wittlinger gibt der
Unterbrechung statt und setzt 10 Minuten Pause zur Beratung an.
Nach der Pause
beantragte SR Benkart die Aufteilung der weiteren Beschlüsse. BM Wittlinger gibt
dem Antrag statt. Die Broschüre wird mit 7 Gegenstimmen angenommen. Das
Vorgehen bei der Berichtserstattung im Mitteilungsblatt wird mit einer
Enthaltung ebenfalls angenommen. Nach der erfolgten Abstimmung lichteten sich
die Reihen der Zuhörer.
In Tagesordnungspunkt
4
führte Herr Goldmann ein. 2018 sei mit einem Plankonzept gestartet
worden. Am 8. Februar sei der Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Die
Neuapostolische Kirche habe in der Zwischenzeit einen Planungswettbewerb
ausgeschrieben und diesen beendet. Der benötigte Bebauungsplan werde auf die
Kirch und deren Bedürfnisse abgestimmt so Goldmann weiter. Der förmliche
Planentwurf wurde dann vorgestellt. Der Zusammenschluss der drei Gemeinden sei
der Grund für den Neubau mit 230 Plätzen und diversen Nebenräumen, so die Ausführung
von Hauptamtsleiter Goldmann. Es wurde auch nach intensiver Suche kein
alternativer Standort gefunden. Herr Goldmann gab zu bedenken, dass man kirchliche
Einrichtung in besonderem Maße unterstützen muss. Die öffentlichen Träger
hätten keine Bedenken so die Ausführungen weiter. Um einen ökologischen Ausgleich
für dieses Projekt zu schaffen, wird brachliegender in städtischer Hand
befindlicher Hühnerhof als Ausgleichsmaßnahme genutzt. Der Abbruch sei bereits
erfolgt und die noch erforderliche Magerwiese müsse noch geschaffen werden.
Die
erste Wortmeldung zum Thema kam von Frau Braun. Sie zitierte Seite 6 des
Berichtes des Umweltschutzamts. Hieraus ergab sich ihre Frage weshalb das
Niederschlagswasser gereinigt werden müsse. Weiter wollte sie nähere
Informationen weshalb ein Trafohäuschen im Plan verzeichnet sei. Herr Goldman führte
aus, dass der Parkplatz die Reinigung fordere. Über das Trafohäuschen konnte
keine Auskunft gegeben werden.
Frau Widmaier konnte Vorhaben so nicht
zustimmen. Man habe sich in der Vergangenheit klar gegen eine östliche Bebauung
der Alemannenstrasse ausgesprochen. Eine weitere Bebauung sei bisher nicht weiter
geplant, jedoch auch nicht auszuschließen. Die SPD sehe den Eingriff als
kritisch an. Weiter wollte Frau Widmaier wissen wie sich der städtebauliche
Vertrag gestaltet und wie Ökopunkte und Kostentragung gestaltet seien. Herr
Goldmann führte aus, dass die Ökopunkte in Geld bewertet werden müssen. Hier könnte
man ca. von 0,50€ je Punkt ausgehen. Den größten teil der 26.000 benötigten
Punkte würde man sich bezahlen lassen. Der Vertrag würde alle Punkte damit die
Kosten gedeckt werden könnten. Es würden keine Kosten für den Bebauungsplan für
die Stadt entstehen so Herr Goldmann weiter.
SR Frank Pehlke bezieht Stellung
für die UBU.
Die Stellungnahmen der UBU:
"Wir hatten bereits mehrfach – und frühzeitig – kommunziert, dass wir große Bedenken haben, weil erneut eine natürliche oder landwirtschaftlich genutzte Fläche auf der Gemarkung Uhingen dauerhaft versiegelt wird.
Eine Anmerkung hierzu:
Wir hatten darum gebeten, eine Aufstellung bzw. Aufsummierung zu erhalten in welchem Ausmaß in den vergangenen fünf Jahren Flächen versiegelt wurden. Diese haben wir leider nochnicht vorliegen.
Nach unserem Kenntnisstand gibt es eine Vereinbarung, dass jenseits der Alemannenstraße Richtung Faurndau keine Bebauung erfolgen soll. Diese wird nun aufgeweicht. Aus unserer Sicht verlieren sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung an Glaubwürdigkeit, wenn die selbstdefinier-
ten Vereinbarungen gebrochen werden. Wie glaubhaft ist es denn, dass an die nun geplante Bebauung tatsächlich nicht weitere Bebauungen anschließen werden? Diese Befürchtung wird auch im Umweltbericht unter Punkt 2.2.3 Schutzgut ‚Fläche‘ geäußert.
Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich eine Art modernen Ablasshandels, der sich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen etabliert hat. In der Regel wird damit renaturiert was zuvor (häufig viele Jahre zuvor durch Beschluss derselben Verwaltung und des Gemeinderats) verbaut oder
versiegelt wurde (beispielsweise die Ver- und Entdohlung von Bachläufen). Sinnvoller wäre es in jedem Fall nachhaltigere Entscheidungen zu treffen. Die Weiterverfolgung / Sicherung der Maßnahmen wird nicht konsequent verfolgt, theoretisch ist gar der Kauf von Ökopunkten möglich.
Nun zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes:
Der Umweltbericht zeigt nichts Überraschendes. In der Beurteilung kommt man in der Regel zur Erkenntnis, dass der Eingriff eine mäßige Bedeutung für die Schutzgüter hat. In Summe werden zur Kompensation im Schutzbereich Arten und Biotope sowie im Schutzbereich Boden etwas über 26.000 Ökopunkte errechnet, die mit einer Maßnahme der Rekultivierung eines ehemaligen Hühnerhofes in Sparwiesen erfolgen sollen. Hierfür werden Kosten in Höhe von € 15.000,- veranschlagt.
Die für die nun geplante Ausgleichsmaßnahme veranschlagte Summe wird nicht weiter belegt, es gibt auch keine Aussage, wer die Kosten trägt – insbesondere dann, wenn die veranschlagte Summe nicht ausreicht.
Wir haben Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie einzelne Aussagen in der Kommentierung der Anmerkungen des Umweltberichts zusammenpassen: Unter Punkt ‚Bauweise‘ ist von Gebäuden bis max. 50 m Länge (!) die Rede oder unter Punkt 7 wird die Planung eines 10 m hohen Gebäudes beschrieben. In der Begründung der bauordnungsrechtlichen Maßnahmen wird hervorgehoben, dass „...die Festsetzung bezüglich der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen [getroffen wurde], um ein möglichst gutes Einfügen in die Umgebung an dieser städtebaulich wichtigen Stelle zu erzielen.“
Das Gebäude wird sich abheben durch seine Bauweise und durch seinen Nutzungszweck – ob es sich gut einfügt, sei dahingestellt.
Zu den Kosten für die Bebauungsplanung – die ausschließlich dem Bau des Neuapostolischen Gemeindezentrums dient – wird auf einen städtebaulichen Vertrag verwiesen, den wir nicht kennen. Werden sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme stehen (Bebauungsplanung, Flächennutzungsplanänderung, Ausgleichsmaßnahmen, Umweltbericht, Erschließungskosten für das Grundstück, ...) durch die NAK getragen? Welche Kosten verbleiben bei der Stadtverwaltung und damit bei der Uhinger Bürgerschaft?
Innerhalb unserer Fraktion sind wir geteilter Meinung. Einerseits haben wir Verständnis für die Bedürfnisse der Kirchengemeinschaft, anderseits macht uns die ständig weitergehende Flächenversieglung große Sorgen. Wir müssen uns der Endlichkeit der Flächen bewusst sein und des-
halb den Flächenverbrauch stoppen.
"
BM Wittlinger merkt 2 Punkte an, zum einen, dass man
bestrebt sei so wenig wie möglich Fläche zu versiegeln. Und weiter, dass die
geplanten Ausgleichsmaßnahmen Fläche entsiegeln würden.
Herr Goldmann merkte
an, dass man immer sehen müsse was genau vorliegt. Der Umweltbericht läge
mittlerweile vor. Zudem müsse man auch an die Menschen denke welche hier Kultur
leben wollen. Persönlich finde er die Planung gut.
Herr Höflinger von der FDP
hatte Bedenken bei der Parkplatzsituation. Seine Fraktion werde dem Projekt
jedoch zustimmen, so seine Worte. Ihn plage auch die Frage was passieren würde,
würde die Kirche den Standort aufgeben. Die Straße sei eine der breitesten Straßen,
hier würde es zukünftig keine Parkplatzproblem geben.
SR Weller stellte fest,
dass man schon bei den ersten Schritten der Neuapostolischen Kirche
signalisiert habe, dass man das Projekt trage. Wie würde es sich nun auf die Verwaltung
auswirken, wenn man das Projekt verwehren würde. Hauptamtsleiter Goldmann
erläuterte, dass es bekannt gewesen sei, dass sich die Mehrheitsverhältnisse
verändert haben. Er plädiere aber für das Projekt.
SRin Braun sieht die positiv
gegebenen Signale als bindend an. Es wäre unfair eine andere Entscheidung zu
treffen. Der Bürger könne sich ansonsten nicht mehr auf das Wort des
Gemeinderats verlassen. Das Projekt versiegle nur auf der Fläche des Gebäudes, die
Parkplätze wären mit Rasengittersteinen ausgeführt. Weiter merkte sie an, dass
die Grundstücke auf der anderen Seite deutlich mehr versiegelt wären.
Alexandra
Staab stellte klar, dass die Neuapostolische Kirche frühzeitig von der UBU ihre
Bedenken signalisiert bekam. Weiter sehe sich die UBU nicht an mündlichen Zusagen
des alten Gemeinderats gebunden.
SR Länge merkte an, dass die Straße bei einer
rechtseitigen Parkierung für Landmaschinen zu schmal sei. Herr Goldmann erwiderte,
dass es durch die Baumaßnahme keine Verengung geben wird.
Die SPD machte ihren
Standpunkt dahingehend klar, dass man dem Projekt von Anfang an nicht zugestimmt
habe. Es gehe hier nicht um die Kirche, sondern generell um die Bebauung. BM
Wittlinger relativiert die mündliche Absprache über eine Baugrenze nach Osten.
Es habe nie einen Beschluss über eine solche Baugrenze gegeben. Es gab nie eine
verbindliche Aussage, dass keine Bebauung erfolgen solle.
Wolfgang Daiber sah
die 5,5 Meter breite Straße und auch den angrenzenden Feldweg durch Parkierung
als kritisch an. Die Einleitung des Regenwassers in den angrenzenden Bachlauf
sehe er mehr als kritisch. BM Wittlinger erwiderte, dass keinerlei Problem
gesehen wird.
SR Störl gab sich erneut aufgebracht und gab zu bedenken, dass
man mit dieser Argumentation in Uhingen nichts mehr bauen könne. Weiter würde
jeder gerne mal ein Fest feiern und dabei dir Straße sperren. Weiter seien die
Parkplätze nur zu sehr geringen Zeiten voll belegt. Er plädierte für die Kirch.
Es sei alle begrünt und offen. Alle Räte sollen zunächst nachdenken bevor sie
abstimmten.
SR Länge merkte an, dass die Rettungswege erhalten werden müssen.
SR Daiber schlug daraufhin ein Parkverbot auf der rechten Seite vor. BM
Wittlinger erwiderte, dass parken erlaubt sei.
SR Länge war der Meinung, dass
dies nicht funktionieren werde mit der Parkplatzsituation. Die Argumentation,
dass die Parkplätze überwiegend leer stehen würden ließ er nicht gelten.
SR Daiber fragte sich wie es denn möglich sei, dass für die Kirche welche er als
private Einrichtung ansehe, Ökopunkte der Stadt genutzt werden können. BM
Wittlinger erklärte, dass die Kirche nicht mit einer privaten Einrichtung
verglichen werden kann. Es sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die
Beschlussfassung wurde bei 13 Gegenstimmen angenommen.
In den fünften Tagesordnungspunkt
wurde ebenfalls von Herrn Goldmann
eingeführt. Hier ging es um die Änderung des Flächennutzungsplans für die
Neuapostolische Kirche und für eine Fläche für den Bau von Parkplätzen im
Gewerbegebiet Brühl. Für die UBU sprach SR Benkart.
Stellungnahme der UBU:
"Zunächst möchten wir zwischen den Maßnahmen „Gemeindezentrum Alemannenstraße“ und „Brühl-West 1. Änderungen“ trennen.
Für die die Maßnahme „Gemeindezentrum Alemannenstraße“ verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes unter TOP 4 der Tagesordnung.
Bei der Maßnahme „Brühl-West 1. Änderungen“ handelt es sich um eine natürliche Fläche, die derzeit als Wald genutzt wird. Diese ca. 800 m² große Fläche liegt im Außenbereich, der Regionalplan weist im betreffenden Gebiet einen regionalen Grünzug aus. Der Verband der Region
Stuttgart hat keine Bedenken gegen einen geringfügigen Eingriff in diesen Grünzug. Der Verband Region Stuttgart stellt in der Regel die Interessen von Wirtschaftsunternehmen (hier soll eine Parkplatzerweiterung erfolgen) über ökologische Interessen – so ist zumindest unsere
Wahrnehmung. Insofern ist diese Einschätzung nicht weiter verwunderlich.
Eine Beurteilung der Umweltbelange liegt derzeit nicht vor. Diese ist unseres Erachtens jedoch durchaus relevant für eine geplante Flächennutzungsänderung – so man die Beurteilung ernst nehmen möchte.
Grundsätzlich gelten unsere Anmerkungen zum Flächenverbrauch, die wir im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung Alemannenstraße geäußert haben, auch an dieser Stelle. Wir zitieren aus den Anmerkungen des Regierungspräsidiums für den Bereich Alemannenstraße:
„Aus raumordnerischer Sicht bestehen derzeit noch Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Planung stehen Plansatz 2.4.0.6 (Z) Regionalplan Stuttgart und Plansatz 3.1.9 (Z) LEP entgegen. Nach PS 3.1.9 (Z) LEP ist die Siedlungsentwicklung vorrangig am
Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen .“
Diese Anmerkungen werden wegkommentiert, es wird von einer Arrondierungsmaßnahme gesprochen – offensichtlich sah das RP dies nicht so. Weiter wird die Notwendigkeit der Umwandlung der Fläche damit begründet, dass man es für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und
anerkannte Religionsgemeinschaft tue und auf die ‚ geringe ‘ Fläche von 2.200 m² hingewiesen.
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im betroffenen Gebiet Brühl-West ein Silberweiden-Bergahornbestand existiert und schlägt vor, den bereits bestehenden Parkplatz durch ein Parkdeck zu erweitern. Die Stadt-
verwaltung Uhingen nimmt dazu dahingehend Stellung, dass sie die Erstellung eines Parkdecks mit zwei Ebenen ‚vermutet‘ – hierauf ist aus unserer Sicht hinzuwirken. Allerdings geht aus der Anmerkung nicht hervor, ob damit der bestehende Parkbereich gemeint ist oder der nun neu geplante. Dies wird in der Abhandlung der Anmerkung des Landratsamtes (LRA) ergänzt: Ein Parkdeck ist – wenn, dann – nur auf der neuen Parkfläche angedacht. Interessanterweise schlägt auch das LRA die Überbauung des Regenrückhaltebeckens (RRB) vor – warum ist diese tech-
nisch nicht zulässig (warum weiß das LRA dies nicht?).
Festzuhalten bleibt, dass wieder einmal die Aussage erfolgt, dass eine Erweiterung der Bebauung nach Westen nicht erfolgen wird – obwohl dies nach unserem Kenntnisstand für diesen Bereich bereits vereinbart war. Derartige ‚Anpassungen‘ von Vereinbarungen rütteln an der Glaub-
würdigkeit von Verwaltung und Gemeinderat.
Dass eine kleine Fläche als nicht wesentlich erachtet wird, ist unseres Erachtens auch immer im Zusammenhang damit zu sehen, dass die Aufsummierung kleiner Flächen durchaus Bedeutung hat. Wir erinnern daran, dass wir die Zusammenstellung aller Flächen der vergangenen fünf Jahre erwarten."
SR Weller sah es als sehr schade an, dass man einer so
tollen Firma wie der EWS diese Erweiterung streitig machen möchte. Die Firma hätte
viel soziales Engagement.
SR Wendl verstand es nicht woher immer diese
Behauptungen über ehemalige Aussagen des Gemeinderats kommen. Herr Goldmann bezog
Stellung auf die Frage zum Überbau des bestehenden Parkplatzes. Das Landratsamt
hätte eben nicht die Ortskenntnisse wie die Stadtverwaltung Uhingen und könne
dies entsprechend nicht einschätzen. Der Tagesordnungspunkt wurde mehrheitlich
angenommen.
Es gab keine Bekanntgaben
zu nicht öffentlichen Beschlüssen.
Bürgermeister Wittlinger beschloss die sehr lange Gemeinderatssitzung mit einer zehn minütigen Unterbrechung zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit.