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Bericht Gemeinderatssitzung Uhingen 08.11.2019

  • von UB Uhingen
  • 15 Nov., 2019

Bericht Gemeinderatssitzung 08.11.2019

Bürgermeister Wittlinger eröffnete die Gemeinderatssitzung am 08.11.2019 pünktlich um 18 Uhr. Wie gewohnt waren die Sitze der Räte nicht vollständig belegt, da die CDU und Freien Wähler nicht vollzählig anwesend waren. BM Wittlinger stellte jedoch Beschlussfähigkeit fest. Die Zuhörerränge waren wie in den letzten Sitzungen sehr gut gefüllt.

Der erste Tageordnungspunkt beinhaltete die Bürgerfragestunde.

Walter Österle aus Diegelsberg, wollte von BM Wittlinger wissen wie es um die Sonderentscheidungen für Begräbnisse in den Teilorten stehe. Er habe den Eindruck, dass Diegelsberg hier einen gesonderten Prozess habe, welcher über den Tisch des Ratshauschefs gehe und nicht über den Friedhofsverwalter. BM Wittlinger erläuterte, dass sämtliche Sonderentscheidungen über seinen Tisch laufen würden. Alle Ortschaftsräte hätten die gleichen Rechte. Es habe bei Entscheidungen zu Beisetzungen noch nie Probleme gegeben.

Die zweite Bürgerin, Diana Wagner, lies BM Wittlinger gleich zu Anfang wissen, dass ihre Ausführungen länger werden würden. Weiter würde Sie gerne einen Antrag stellen. BM Wittlinger wies zunächst daraufhin, dass keine Anträge gestellt werden können. Dies sei nur dem Gemeinderat selbst möglich. Fragen seien kurz zu halten. Frau Wagner erwiderte, dass sie sich gut vorbereitet hätte und gerne Anregungen für die Gestaltung der Gemeinde einbringen würde. BM Wittlinger verwerte ihr danach das Wort und wies daraufhin, dass dies so nicht in eine Bürgerfragestunde gehöre, sie sollte die Bürgermeistersprechstunde nutzen oder sich an eine Fraktion des Gemeinderats wenden. Die Gemeindeordnung würde Frau Wagners Vorstellung einer Bürgerfragestunde nicht zulassen. Frau Wagner sah dies als sehr bürgerunfreundlich an, da BM Wittlinger kein Interesse zeige dem Bürger, speziell ihrer Person, zuhören zu wollen. Sie werde ihre Ausarbeitung der Presse weiterleiten, es wäre eine Unverschämtheit wie BM Wittlinger mit den Bürgern umgehen würde, sie sei schließlich vom Fach und kenne sich auch aus. Es sei jedoch offensichtlich, dass BM Wittlinger kein Interesse an den Anliegen der Bürger hätte, so Frau Wagner. BM Wittlinger entzog Frau Wagner erneut das Wort und beschloss diese Bürgerfrage mit dem Hinweis, dass Frau Wagner Wissenslücken habe, dies würde man auch deutlich an ihrer Mail vom Vortag bemerken.

Carsten Unger, ein Bürger aus dem Nassachtal, ergriff als nächster das Wort. Er wollte wissen, wie der Punkt C11 in das Stadtentwicklungskonzept 2030 (SEK 2030) gekommen sei. Nach seinen Recherchen sei die Entwicklung des Konzepts nicht klar und er frage sich, wie der Punkt C11 in das Konzept gelangt sei. Er wollte daher wissen wie der Gemeinderat informiert gewesen sei, insbesondere da das Gesamtkonzept den Räten nachgereicht worden sei und zum Abstimmungszeitpunkt in der finalen Version nicht vorlag. BM Wittlinger antwortete, dass er über die Demo erstaunt gewesen sei und welche Unterstellungen hier ausgesprochen wurden. Die Entwicklung um das Stadtentwicklungskonzept könne man in den Protokollen genau nachverfolgen, es würde alles 1:1 veröffentlicht. Das Gesamtkonzept sei nachgereicht worden, so BM Wittlinger, jedoch habe sich der Gemeinderat sehr lange mit auseinandergesetzt und wusste somit was unter Punkt C11 zu verstehen sei.

Frau Sonja Elineau wollte von BM Wittlinger wissen, wie er zu dem Schluss komme, dass er den Auftrag habe, den Gewerbepark Fils umzusetzen. Das SEK 2030 würde eine andere Darstellung aufzeigen. Die Bürger wünschen eine Innenverdichtung, keine weitere Versiegelung von Außenflächen und den Erhalt der Natur. BM Wittlinger führte aus, dass der Auftrag von den Bürgern komme. Diese seien intensiv bei vielen Workshops involviert gewesen. Das interkommunale Gewerbegebiet sei von allen Beteiligten zum Zeitpunkt des SEK 2030 akzeptiert worden. Das SEK 2030 sei vom Gemeinderat beauftrag worden. Dies basiere auf mehreren Säulen: der Verwaltung, den Bürgern und dem Gemeinderat. Weiter wollte Frau Elineau wissen, ob die in den Sitzungsvorlagen genannte Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid von allen Beteiligten genutzt wird. BM Wittlinger verwies auf den Tagesordnungspunkt und beschloss die Fragestellung damit.

Als nächstes meldete sich Wolfgang Koser zu Wort. Er sei bei SEK 2030 dabei gewesen. Er frage sich, ob dies mit der Verkehrsführung über das Nassachtal schon immer so gewesen sei. Bei der damaligen Entwicklung hätte man von Ebersbach über Ebersbach / Uhingen über Uhingen bei der Verkehrsführung gesprochen. BM Wittlinger versprach dies zu recherchieren, da ihm diese Informationen derzeitig nicht vorlagen und er aus dem Gedächtnis spreche. Er führte aus, dass eine zusätzliche Brücke damals geplant worden sei. Die Erschließungsstrasse für den Gewerbepark sei in den ersten Planungen auch gerade ausgeführt worden durch den Grünstreifen der Nassach.

Es folgten keine Weiteren Wortmeldungen aus der Bevölkerung. Damit beschloss BM Wittlinger den ersten Tagesordnungungspunkt.

Der zweite Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung beinhaltete die Polizei- und Kriminalstatistik von Uhingen. Hierzu führte BM Wittlinger ein und begrüßte Revierleiter Herrn Ringhofer. Mit der Anmerkung, dass die Zusammensetzung der Polizeibehörde aus Bürgermeister, Herrn Eberhard und dem Vollzugsdienst bestehe, übergab er das Wort. Herr Ringhofer begrüßte alle Anwesenden und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit Verwaltung und auch der örtlichen Feuerwehr.

Zunächst er läuterte er die Auswertung der Daten und wie eine Vergleichbarkeit der Zahlen hergestellt werden könne. Hierzu bediene man sich einem Häufigkeitswert, welcher auf 100.000 Bürger für eine Normalisierung gerechnet wird. Der durch Zahlen stark geprägte Vortrag zeigte das Fazit auf, dass Uhingen gut dasteht, jedoch Optimierungspotential zu bieten hat. Herr Ringhofer appellierte hier an die Uhinger Bürger mit offenen Augen durch unsere Stadt zu gehen. Nachbarschaftshilfe sei vor allem bei Einbruch eine wirksame Maßnahme um Anomalitäten zu erkennen und dann zu handeln. Er versprach, dass die Polizei motiviert sei die bestehenden Zahlen zu optimieren. 

Stadtrat Höflinger hatte zum Vortrag eine Frage und wollte wissen wie es um Jugendsachbearbeiter stehe da hier eine Veränderung stattgefunden habe. Herr Ringhofer führte aus, dass ein neuer Kollege nun vorhanden sei und dieser sich noch in der Einarbeitungsphase befinde. 

Er übergab dann das Wort an seinen Kollegen HerrKenjic. Er führte die Unfallbilanz für Uhingen aus. Die Zahlen seien leicht gestiegen würden sich jedoch im Rahmen bewegen. In Uhingen würde es einen einzigen Unfallschwerpunkt geben. Dies sei die Ampelanlage an der B297 / B10 Richtung Stadtmitte. Hier häufen sich die Rotlichtmissachtungen. Stadtrat Wendl wollte wissen, ob sich die Verkehrsunfälle in bestimmte Altersklassen kategorisieren lassen. Herr Ringhofer führte aus, dass es hierzu keine detaillierte Auswertung geben. Es sei jedoch erkennbar, dass vor allem bei Pedelecs ältere Verkehrsteilnehmer involviert sind. Dies könne man oftmals auf die neue und noch nicht vollumfängliche Beherrschung der Technik zurückführen.  

SR Höflinger brachte an, dass er über die Geschwindigkeitszahlen überrascht sei. Herr Ringhofer erläuterte, dass die Polizei dabei keine Karten mehr im Spiel hätte. Die Geschwindigkeitskontrollen obliegen dem Landratsamt Göppingen. Das Revier Uhingen hätte jedoch ein Lasermessgerät mit welchem vor allem außer städtisch gemessen werde. Es gäbe viele Anfragen zu Kontrollen, jedoch seien die Messstellen mit dem Laser sehr eingeschränkt. Als Paradebeispiel nannte Herr Ringhofer einen Verkehrsteilnehmer welcher mit 137 km/h bei erlaubten 50 km/h aus dem Verkehr gezogen wurde. 

Stadtrat Weller hat eine Frage zur statistischen Erfassung bei den Verkehrsunfallzahlen. Bei größeren Unfällen würden Kollegen aus Heidenheim hinzugezogen und ob diese Zahlen auch in der Statistik in Uhingen einfliesen würden. Herr Ringhofer führte aus, dass die Spezialisten nicht aus Heidenheim kommen würden, sondern aus Mühlhausen. Alle Unfälle seien in der Statistik erfasst.

Der dritte Tagesordnungspunkt dürfte am meisten von den Zuhörern mit Spannung erwartete gewesen sein. 

BM Wittlinger führte in den TOP ein und erläuterte den weiteren Verlauf des Bürgerentscheids. Was ist der Bürgerwille, es gibt unterschiedlich Meinungen, keiner kann es genau sagen – deshalb benötigt es einen sauber durchgeführten Bürgerentscheid. Dieser Weg stand in der aktuellen Sitzung zur Debatte und schließlich zur Abstimmung. Weitere Beschlussfassungen werde es in der Gemeinderatssitzung am 06.12.2019 geben. 

Zunächst sollte der Gemeindeabstimmungsausschuss benannt werden. Hierfür erklärte BM Wittlinger das Tun und die mögliche Zusammensetzung. 

Der Bürger solle über verschiedene Informationsquellen informiert werden. Wichtig sei dabei, dass sachlich wie auch fachlich informiert werde. Was Spricht für und was gegen den geplanten Gewerbepark Fils. In der Sitzung der Fraktionsführer, sprach man sich für Sachlichkeit und Fairness als oberste Priorität aus, so BM Wittlinger weiter. Es solle dafür ein gemeinsame Informationsbroschüre   aller Beteiligten erarbeitet werden. Neben Verwaltung und Gemeinderat, solle auch die Bürgerinitiative „Kein Gewerbe Park Fils“ involviert werden. Kurz vor der Sitzung, hätte sich noch eine weitere Gruppe per Mail beim BM Wittlinger gemeldet. Auch diese bisher unbekannte Gruppierung solle an Bord geholt werden. Die Broschüre solle dazu dienen dem Bürger ermächtigen, sich ein klares eigenes Meinungsbild zu verschaffen. Eine hohe Wahlbeteiligung solle damit geschaffen werden so BM Wittlinger. 

Für die Erstellung der Broschüre solle die Firma Klip aus Göppingen beauftragt werden. BM Wittlinger sprach sich für diese Firma aus, da diese schon für den Zweckverband tätig sei und in die Thematik eingearbeitet sei. Durch ihre Professionalität könne man von einem guten Ergebnis ausgehen. Er sei ihm wichtig, dass die Erstellung nicht von der Verwaltung oder dem Gremium ausgehe, sondern durch eine neutrale Firma. Die Firma Klip, vertreten durch Frau Lieb, teilte dann einen ersten Planungsstand der Broschüre an das Gremium sowie die Zuhörerschaft aus. Frau Lieb erläuterte das Konzept der geplanten Broschüre. Es sollte eine Broschüre mit Altarfalz werden mit ca. 6000 Zeichen jeweils für Pro und Contra. Von einer mehrseitigen Broschüre sei aufgrund der schlechteren Vergleichbarkeit der Argumente abzuraten. Mit dem Altarfalz würden sich die Argumente für den Gewerbepark direkt gegenüberstehen.

BM Wittlinger führte im Anschluss aus, dass im Rahmen des bevorstehenden Bürgerentscheids mehr getan werde als gesetzlich notwendig sei. So würde es weitere Informationen im Stadtblatt geben, sowie eine Einwohnerversammlung. Bei der Information im Stadtblatt wolle man neue Wege gehen. Der geplante Prozess sehe vor, dass man schon vorab gegenseitig, vor Druck des Stadtblattes, die geplanten Veröffentlichungen gegenlesen kann. So bestünde die Möglichkeit schon frühzeitig Missverständnisse zu klären und damit ein Ping-Pong an Stellungnahmen über mehrere Ausgaben des Stadtblattes zu vermeiden. In einer neuen Rubrik sollen alle Beteiligten drei Mal vor dem Bürgerentscheid zu Wort kommen. Jeder Bericht müsse dazu 2 Tage vor Redaktionsschluss allen Beteiligten vorliegen und dürfe 100 Zeilen nicht überschreiten. Eine Woche vor der Wahl solle es dann nur noch einen Aufruf zur Wahl durch den Bürgermeister geben. Auf inhaltliche Beiträge solle dann verzichtet werden. Die Einwohnerversammlung solle dem Meinungsaustausch mit den Bürgern dienen. Ein genauer Ablauf hierfür solle in der nächsten Gemeinderatssitzung am 06.12.2019 geplant werden. 

Es gehen Schlag auf Schlag so BM Wittlinger weiter. Frau Lieb wird die Texte für die Broschüre bis zum 02.12.2019 in der Sitzung des Verwaltungsausschuss zusammentragen. Am 06.12.2019 solle dann die Verabschiedung der Broschüre erfolgen. BM Wittlinger stellte dann den weiteren Zeitplan vollends vor. Die Verteilung der Broschüre solle am 21.12.2019 vollflächig in Uhingen erfolgen. Das oberste Gebot sei immer den Bürger zu informieren. 

Frau Grünewald von der SPD ergriff nach der Einführung ins Thema als erste das Wort. Die SPD habe ihren Beitrag in Themengruppen anhand der Beschlussfassung gegliedert. Der erste Punkt – Gemeindeabstimmungsausschuss- sei in Ordnung. Zum Thema Mitteilungsblatt hatte SRin Grünewald diverse Fragen. Wer stelle fest was richtig oder falsch sei? Innerhalb welcher Frist muss eine Korrektur stattfinden und wann komme eine Gegendarstellung zum Tragen? Was bedeutet die Aussage „auch umgekehrt“? Wer ist dies? Eine Einzelperson oder ein Gremium? Den Begriff Einwohnerversammlung halte sie als Titel für zu fade, so Frau Grünenwald. Eher Faktencheck oder Faktenduell sieht sie als peppiger an um die Bürger anzusprechen. Die Moderation der Einwohnerversammlung solle nicht durch die Klip erfolgen. Diese sei nicht neutral da sie auch für den Zweckverband arbeite. Die SPD stelle deshalb den Antrag jemanden anderen zu beauftragen, zb. Die Akademie aus Bad Boll. Dem dritten Punkt der Beschlussfassung, die Informationsquellen, könne zugestimmt werden, wenn der gestellte Antrag angenommen werde. Beschlussvorschlag 4 warf bei Frau Grünewald weitere Fragen auf. Was unter einem fairen Umgang zu verstehen sei wollte sie wissen. 

BM Wittlinger nahm wie folgt Stellung. Unter fairem Umgang verstehe er, dass alle Beteiligten sachlich bleiben und persönliche Angriffe unterlassen. Dies würde nur funktionieren, wenn alle sich daranhalten würden und beim geplanten Ablauf dabei wären. Richter spielen, was richtig oder falsch sei, das würden alle Beteiligten zustehen. Er würde die Fraktionen direkt anrufen du um Nachbesserung bitten, sollte etwas nicht korrekt sein. Die Frist dafür könnte mittwochs um 16 Uhr sein schlägt Herr Goldmann vor um die Korrektur noch vornehmen zu können. Die Freien Wähler bringen ein, dass Montag 10 Uhr zeitlich entspannter wäre. BM Wittlinger erläutert dann weiter, dass die Berichte nur exklusiv in der dafür neu vorgesehenen Rubrik erfolgt. Die Verwaltung würde es auch so sehen, dass nur Uhinger Bürgerinnen und Bürger am Meinungsaustausch teilnehmen dürfen. Deshalb hätte man sich auch für eine Einwohnerversammlung entschieden. Diese könnte jedoch gerne einen Titel erhalten. Hierzu könne Vorschläge durch das Gremium bis 06.12.2019 eingebracht werden. Mit der Moderation sah BM Wittlinger kein Problem, wenn die Klip laut SPD zu nahe am Thema sei, so könne jedoch darüber nachgedacht werden eine andere Moderation zu beauftragen. Es werde noch genug Problem geben auf dem Weg. Die Verwaltung werde sich nach Alternativen umsehen und einen Vorschlag ausarbeiten bis 06.12. Die SPD setzt hier nochmals nach Richtung Akademie Bad Boll. Frau Lieb brachte hierbei ein, dass es sich besser um 2 Moderatoren handeln solle bei der vorliegenden Komplexität des Themas. 

Der Beitrag der Freien Wähler Uhingen fiel sehr kurz aus. Man könne mit gehen. Die Termine seien geklärt und eine neutrale Moderation wäre in Ordnung. Die FWV stellte dann den Antrag, dass sich alle Gemeinderäte an das Ergebnis des Bürgerentscheids binden sollen. BM Wittlinger habe kein Problem mit diesem Antrag. Herr Goldmann brachte ein, dass man den Gemeinderat nicht dazu zwingen könnte auf eine solche Bindung einzugehen. Es sei jedoch rechtlich so, dass der Bürgerentscheid für 3 Jahre bindend sei. SR Frey versuchte den Antrag zu relativieren, es ginge mehr um eine moralische Sache bei der Verpflichtung. Es sei hier egal ob der Bürgerentscheid angelehnt oder angenommen werde. 

Frau Braun von der CDU warf ein, dass die Akademie Bad Boll nicht neutral sei. Die Akademie hätte schon öfter Veranstaltung gegen Flächenfraß abgehalten. BM Wittlinger versicherte eine neutrale Moderation zu suchen. 

Frau Grünewald brachte ein, dass sie sich nicht binden werde für die kommende Zeit. 

Auch Markus Paschke sah dies so. Es könne nicht sein, dass man dann zu allem Ja sagen muss was bei einer eventuellen Weiterentwicklung des Gewerbeparks geplant wird. 

Frau Weisskopf versuchte den Antrag zu detaillieren. Es gehe darum, nicht über Presse und Medien "nachzukarteln". Wolfgang Daiber wollte wissen was bei einer Gesetzesänderung passieren würde. BM Wittlinger setzte dem entgegen, dass man nach dem Gesetz dann handeln müsste. 

Die nächste Stellungnahme kam von der UBU. SRin Staab wies sofort auf die Länge des Beitrags hin und dass man ein Handout angefertigt hätte welches verteilt wurde damit jeder den Vortrag besser folgen konnte.

Die Stellungname der UBU:

"Die Fraktion der UBU begrüßt es, dass der Gemeinderat – nachdem gemeinsam beschlossen wurde, die Bürgerschaft direkt zu beteiligen und damit die Entscheidung in die Hände der Wählerinnen und Wähler zu übergeben – auch gemeinsam an der Information der Bürgerinnen und

Bürger arbeitet. Grundvoraussetzung ist dafür, dass tatsächlich ein fairer Umgang miteinander stattfindet.

Sie – Herr Bürgermeister – haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ein vertrauensvoller Umgang im Gremium und zwischen Verwaltung und Gemeinderat die Basis guter (und fairer) Zusammenarbeit ist. Vertrauen ist ein empfindliches Gut und beruht auf Gegenseitigkeit: Aus unserer Sicht müssen wir alle – alle Fraktionen im Gemeinderat und die Verwaltung – daran noch arbeiten. Vertrauen ist nicht einfach da, es muss zunächst aufgebaut werden. Dennoch gilt es nun gemeinsam den Bürgerentscheid vorzubereiten.
Hierzu haben wir folgende Anmerkungen: Die Klip GmbH mit Sitz in Göppingen soll die Informationsbroschüre ausarbeiten und den Pro-
zess begleiten.

Die Agentur Klip hat Herrn Keller in seinem Wahlkampf in Ebersbach betreut. Bürgermeister Keller ist ein erklärter Befürworter des Gewerbeparks Fils und hat dies auch in seinem Wahlkampf so vertreten. Und ist die Agentur Klip nicht auch verantwortlich für die Imagekampagne des Zweckverbanes – in der mit einem Schmetterling für ein Projekt geworben wird, das einen erheblichen Ein-
griff in die Natur bedeutet? Da die Klip GmbH wirtschaftlich von der Weiterentwicklung des Gewerbeparks Fils profitiert – da nur dann der Zweckverband weiterhin ihre Dienste benötigt – sehen wir die Agentur Klip als befangen an. Natürlich kann man der Klip GmbH Professionalität
unterstellen – allerdings arbeiten dort Menschen, die einem Interessenkonflikt ausgesetzt wären.

Wir sehen mit der Einbindung der Agentur Klip die Neutralität in der Information der Bürgerschaft nicht gegeben – und wir denken, dass deren Beauftragung auch für die Wählerinnen und Wählern unverständlich ist. 
Fazit:
Wir stimmen der Beauftragung der Klip GmbH in keinem Fall zu – es ist eine neutrale Gesellschaft oder Agentur mit der Begleitung des Informationsprozesses zu beauftragen.

Dass wir ‚fairen Umgang‘ leben wollen steht außer Frage.
Allerdings ist die Definition dessen, was als fairer Umgang empfunden wird, subjektiv und erfordert deshalb klare Regeln. In diesem Punkt hatten wir in der Vergangenheit schon unterschiedliche Sichtweisen, beispielsweise als nach der ersten Demonstration vom 04.05.2019 sowohl
die UBU und die SPD als auch die BI Kein Gewerbepark Fils bezichtigt wurden, ‚gefakte‘ Informationen zu verbreiten. Auf diesen Angriff hatten wir mit einem offenen Brief geantwortet, um die einzelnen Punkte zu entkräften.
Die Spielregeln sind bisher nicht ausreichend formuliert, sie sind eindeutig zu beschreiben. Es darf keine einseitige Festlegung geben, was beispielsweise ‚falsche Argumente‘ sind. Für uns sind durch Quellen belegbare Aussagen – wie beispielsweise Gutachten, Projektvorstellungen,
... – Grundlage jeder Argumentation.

Auch mit der Berichterstattung im Mitteilungsblatt müssen klare Regeln vereinbart werden:
Die Verwaltung in Person von BM Wittlinger hat gemäß Veröffentlichungsrichtlinien die Chefredaktion inne. Das ist insofern wichtig, als dass eine gewisse Kontrollfunktion erforderlich ist. Allerdings hat deren Auslegung in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Berichte der UBU – und auch anderer Fraktionen – nicht oder stark verkürzt gedruckt wurden. Auch hier ist das Empfinden dessen, was geht und was nicht geht, subjektiv. Die Texte aller Beteiligten für das Mitteilungsblatt müssen beispielsweise an alle Fraktionen und die Verwaltung verteilt werden, sodass eine Abstimmung erfolgen kann. In der Abstimmung untereinander gilt natürlich auch, dass persönliche Angriffe zu unterlassen und allein auf Sachfragen einzugehen ist.

Der Aufruf des Bürgermeisters in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes vor der Abstimmung muss ebenfalls mit allen Beteiligten (Fraktionen, BI, ...) abgestimmt werden, – bevor er n Druck geht. Besser noch wäre stattdessen ein gemeinsamer Aufruf des Gemeinderats und
des Bürgermeisters, um den gemeinsamen Willen zur Bürgerbeteiligung zur unterstreichen.
In der Darstellung der Informationsbroschüre muss die aktuelle Sach- und Rechtslage erläutert werden. Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Bürgerschaft über die wirtschaftlichen Gesichtspunkte informiert werden muss. Insbesondere zur Kosten- Nutzen- und Risiko-
analyse kennen wir bisher keine Fakten, diese müssen durch die Verwaltung aufgearbeitet werden. Wir müssen auch damit planen, dass möglicherweise nach Vorliegen der Informationsbroschüre eine weitere Abstimmungsrunde erforderlich wird, hierfür ist ein Zeit-
fenster und eine Vorgehensweise vorzusehen.

Alle Veröffentlichungen und Entscheidungen müssen Rückhalt im Gremium haben. Deshalb beantragen wir, dass diese – wie die grundsätzliche Entscheidung für einen Bürgerentscheid – mit 2/3-Mehrheit zu treffen sind.

Wir gehen davon aus, dass – wie von Bürgermeister Wittlinger kommuniziert – die Arbeit des Zweckverbandes ruht. Also darf es von dieser Seite vor dem Bürgerentscheid keine Aktivität geben. Der Zweckverband darf während der Phase der Bürgerinformation diese nicht durch
Marketingmaßnahmen (Broschüren, Flyer, etc...) beeinflussen – selbstverständlich gilt dies ab sofort.

Wir setzen auf ein konstruktives Miteinander und versprechen dazu beizutragen. Sollte es nicht gelingen, vertrauensvoll miteinander zu arbeiten – was wir bedauern würden – sehen wir uns allerdings auch nicht weiter an gemeinsam definierten Vereinbarungen gebunden.

Mit der zeitlichen Ablaufplanung sind wir nicht einverstanden, wir halten den geplanten Zeitablauf auch nicht für realistisch – immerhin sollen unterschiedlichste Ansichten konsensfähig zusammen publiziert werden. Auch für die Vorbereitung und anschließende Nachbereitung der
Informationsveranstaltung im Uditorium gibt es keine Planung und kaum zeitlichen Raum. Wir erinnern daran, dass BM Wittlinger zunächst davon sprach, die Advents- und Weihnachtszeit vom Thema Bürgerentscheid freihalten zu wollen. Nun soll am 21.12.2019 die Informati-
onsbroschüre verteilt werden sowie am 14.12. und am 21.12. im Mitteilungsblatt informiert werden.

In der letzten GR-Sitzung am 11.10.2019 hatten wir vorgeschlagen, den Bürgerentscheid zu verschieben. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Viermonatsfrist einzuhalten sei, innerhalb der der Bürgerentscheid erfolgen müsse. Nach unserer Recherche – wir bezie-
hen uns hierbei auf §21 (6) GemO – kann bei bestehendem Einvernehmen eine Verschiebung über diese Frist hinaus erfolgen. Bei ‚freiwilliger‘ Übergabe der Entscheidungshoheit vom Gemeinderat an die Bürgerschaft ist u. E. kein Zeitrahmen vorgegeben. Wir beantragen deshalb eine Verschiebung des Bürgerentscheides um ca. sechs Wochen, da die bisherige Beschlussfassung nicht von den heute zu besprechenden Randbedingungen ausgegangen war – es haben sich hinsichtlich des Ablaufs und der Zeitschiene neue Erkenntnisse ergeben.
"

BM Wittlinger war der Meinung, dass die UBU in den Vorbesprechungen eine andere Ansicht vertreten habe. Es hätte nie eine Zensur gegen, denn es gäbe Richtlinien und wenn die UBU dagegen verstoßen habe, dann sei es eine Verfehlung gewesen. Der offene Brief der UBU würde diese Unschärfe belegen. Genau deshalb soll mit den gemeinsam definierten Regeln ein klares Verständnis geschaffen werden. Das angesprochene Faktenpapier des Zweckverbandes sei im Sommer entschieden worden. Das Thema würde einen Riss durch Gemeinderat und Bürgerschaft bewirken, deshalb sei der zeitliche Rahmen richtig. Eine 2/3 Mehrheit für die Abstimmungen sei kritisch zu sehen so BM Wittlinger weiter. Dies sei für Verfassungsänderungen und ähnliches in Mittel. Einen gemeinsamen Aufruf im letzten Mitteilungsblatt sei zielführend. ST Staab setzt beim Thema Broschüre des Zweckverbandes nach, BM Wittlinger sieht dies jedoch als korrekt an und wirbt für diese Broschüre. 

Auch SR Lopin setzt hier nach und gibt zu bedenken, dass er die Broschüre des Zweckverbandes für den Gewerbepark spreche und er die Verteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sehe. BM Wittlinger warb erneut für die Broschüre, es seien alle Argumente ausgetauscht und der Zweckverband habe noch nie etwas verteilt. Man solle es als Ganzes sehen und dass dadurch etwas Gutes entstehe. 

Frau Widmaier sah den Flyer des Gewerbeparks ebenfalls kritisch. 

Die CDU sieht den Flyer hingegen als richtig an. Man müsse sich gegen die falschen Aussagen der Vergangenheit wehren. Der Terminplan wäre in Ordnung und dann müsse ein Schlussstrich gezogen werden so SR Braun weiter. 

Frank Pehlke sieht die Informationsbroschüre des Zweckverbandes ebenfalls als nicht richtig an. Der Gemeinderat hätte am 11.10.2019 beschlossen, dass die Arbeit des Zweckverbandes bis zum Bürgerentscheid ruhe. 

Manfred Ziegler von der UBU sprach nochmals die 2/3 Mehrheit an. Er wollte wissen wie man entscheide, sollte es eine Kopf an Kopf Entscheidung geben. 

Herr Störl von den Freien Wählern gestikulierte dabei aufgebracht. Frau Braun sehe eine klare Mehrheit so ihr Redebeitrag. 

SRin Staab sprach die neuen Mehrheitsverhältnisse im Gremium an und dass es immer knappe Entscheidungen geben werde. Von klaren Mehrheiten könne nicht ausgegangen werden. 

BM Wittlinger sagte, dass es keine Machtfrage werden dürfe, sondern einzig und alleine für den Bürger Transparenz geschaffen werden solle. Sollte nur einer der Beteiligten ausscheren würde das gesamte Konstrukt nicht funktionieren. Er möchte, dass sämtliche Entscheidungen einstimmig beschlossen werden sollen, dass sei sein Ziel. 

SR Störl spricht den gefassten Beschluss vom 11.10.2019 an und man solle sich daranhalten. Der Termin für den Bürgerentscheid sei beschlossen worden. Man könne nicht wieder und wieder abstimmen bis es jedem passt. 

BM Wittlinger erklärte den Antrag der UBU, den Bürgerentscheid aufgrund des engen und nicht machbaren Zeitrahmens zu verschieben, als unzulässig an. BM Wittlinger schloss dann die Rednerliste und begann mit der Beschlussfassung. 

Herr Goldmann verlass die Besetzung des Gremiums für den Bürgerentscheid. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Der Antrag die Firma Klip nicht mit der Broschüre zu beauftragen wird mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. BM Wittlinger sichert auf jeden Fall eine gemeinsame Entscheidung über die Broschüre verbal zu. Die Einwohnerversammlung wird vom Gremium einstimmig angenommen. 

Für die Beschlussfassung der weiteren Punkte beantragte die UBU eine Sitzungsunterbrechung. BM Wittlinger gibt der Unterbrechung statt und setzt 10 Minuten Pause zur Beratung an. 

Nach der Pause beantragte SR Benkart die Aufteilung der weiteren Beschlüsse. BM Wittlinger gibt dem Antrag statt. Die Broschüre wird mit 7 Gegenstimmen angenommen. Das Vorgehen bei der Berichtserstattung im Mitteilungsblatt wird mit einer Enthaltung ebenfalls angenommen. Nach der erfolgten Abstimmung lichteten sich die Reihen der Zuhörer.


In Tagesordnungspunkt 4 führte Herr Goldmann ein. 2018 sei mit einem Plankonzept gestartet worden. Am 8. Februar sei der Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Die Neuapostolische Kirche habe in der Zwischenzeit einen Planungswettbewerb ausgeschrieben und diesen beendet. Der benötigte Bebauungsplan werde auf die Kirch und deren Bedürfnisse abgestimmt so Goldmann weiter. Der förmliche Planentwurf wurde dann vorgestellt. Der Zusammenschluss der drei Gemeinden sei der Grund für den Neubau mit 230 Plätzen und diversen Nebenräumen, so die Ausführung von Hauptamtsleiter Goldmann. Es wurde auch nach intensiver Suche kein alternativer Standort gefunden. Herr Goldmann gab zu bedenken, dass man kirchliche Einrichtung in besonderem Maße unterstützen muss. Die öffentlichen Träger hätten keine Bedenken so die Ausführungen weiter. Um einen ökologischen Ausgleich für dieses Projekt zu schaffen, wird brachliegender in städtischer Hand befindlicher Hühnerhof als Ausgleichsmaßnahme genutzt. Der Abbruch sei bereits erfolgt und die noch erforderliche Magerwiese müsse noch geschaffen werden. 

Die erste Wortmeldung zum Thema kam von Frau Braun. Sie zitierte Seite 6 des Berichtes des Umweltschutzamts. Hieraus ergab sich ihre Frage weshalb das Niederschlagswasser gereinigt werden müsse. Weiter wollte sie nähere Informationen weshalb ein Trafohäuschen im Plan verzeichnet sei. Herr Goldman führte aus, dass der Parkplatz die Reinigung fordere. Über das Trafohäuschen konnte keine Auskunft gegeben werden. 

Frau Widmaier konnte Vorhaben so nicht zustimmen. Man habe sich in der Vergangenheit klar gegen eine östliche Bebauung der Alemannenstrasse ausgesprochen. Eine weitere Bebauung sei bisher nicht weiter geplant, jedoch auch nicht auszuschließen. Die SPD sehe den Eingriff als kritisch an. Weiter wollte Frau Widmaier wissen wie sich der städtebauliche Vertrag gestaltet und wie Ökopunkte und Kostentragung gestaltet seien. Herr Goldmann führte aus, dass die Ökopunkte in Geld bewertet werden müssen. Hier könnte man ca. von 0,50€ je Punkt ausgehen. Den größten teil der 26.000 benötigten Punkte würde man sich bezahlen lassen. Der Vertrag würde alle Punkte damit die Kosten gedeckt werden könnten. Es würden keine Kosten für den Bebauungsplan für die Stadt entstehen so Herr Goldmann weiter. 

SR Frank Pehlke bezieht Stellung für die UBU.

 Die Stellungnahmen der UBU:

"Wir hatten bereits mehrfach – und frühzeitig – kommunziert, dass wir große Bedenken haben, weil erneut eine natürliche oder landwirtschaftlich genutzte Fläche auf der Gemarkung Uhingen dauerhaft versiegelt wird.

Eine Anmerkung hierzu:
Wir hatten darum gebeten, eine Aufstellung bzw. Aufsummierung zu erhalten in welchem Ausmaß in den vergangenen fünf Jahren Flächen versiegelt wurden. Diese haben wir leider nochnicht vorliegen.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es eine Vereinbarung, dass jenseits der Alemannenstraße Richtung Faurndau keine Bebauung erfolgen soll. Diese wird nun aufgeweicht. Aus unserer Sicht verlieren sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung an Glaubwürdigkeit, wenn die selbstdefinier-
ten Vereinbarungen gebrochen werden. Wie glaubhaft ist es denn, dass an die nun geplante Bebauung tatsächlich nicht weitere Bebauungen anschließen werden? Diese Befürchtung wird auch im Umweltbericht unter Punkt 2.2.3 Schutzgut ‚Fläche‘ geäußert.

Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich eine Art modernen Ablasshandels, der sich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen etabliert hat. In der Regel wird damit renaturiert was zuvor (häufig viele Jahre zuvor durch Beschluss derselben Verwaltung und des Gemeinderats) verbaut oder
versiegelt wurde (beispielsweise die Ver- und Entdohlung von Bachläufen). Sinnvoller wäre es in jedem Fall nachhaltigere Entscheidungen zu treffen. Die Weiterverfolgung / Sicherung der Maßnahmen wird nicht konsequent verfolgt, theoretisch ist gar der Kauf von Ökopunkten möglich.

Nun zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes:
Der Umweltbericht zeigt nichts Überraschendes. In der Beurteilung kommt man in der Regel zur Erkenntnis, dass der Eingriff eine mäßige Bedeutung für die Schutzgüter hat. In Summe werden zur Kompensation im Schutzbereich Arten und Biotope sowie im Schutzbereich Boden etwas über 26.000 Ökopunkte errechnet, die mit einer Maßnahme der Rekultivierung eines ehemaligen Hühnerhofes in Sparwiesen erfolgen sollen. Hierfür werden Kosten in Höhe von € 15.000,- veranschlagt.

Die für die nun geplante Ausgleichsmaßnahme veranschlagte Summe wird nicht weiter belegt, es gibt auch keine Aussage, wer die Kosten trägt – insbesondere dann, wenn die veranschlagte Summe nicht ausreicht.

Wir haben Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie einzelne Aussagen in der Kommentierung der Anmerkungen des Umweltberichts zusammenpassen: Unter Punkt ‚Bauweise‘ ist von Gebäuden bis max. 50 m Länge (!) die Rede oder unter Punkt 7 wird die Planung eines 10 m hohen Gebäudes beschrieben. In der Begründung der bauordnungsrechtlichen Maßnahmen wird hervorgehoben, dass „...die Festsetzung bezüglich der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen [getroffen wurde], um ein möglichst gutes Einfügen in die Umgebung an dieser städtebaulich wichtigen Stelle zu erzielen.

Das Gebäude wird sich abheben durch seine Bauweise und durch seinen Nutzungszweck – ob es sich gut einfügt, sei dahingestellt.
Zu den Kosten für die Bebauungsplanung – die ausschließlich dem Bau des Neuapostolischen Gemeindezentrums dient – wird auf einen städtebaulichen Vertrag verwiesen, den wir nicht kennen. Werden sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme stehen (Bebauungsplanung, Flächennutzungsplanänderung, Ausgleichsmaßnahmen, Umweltbericht, Erschließungskosten für das Grundstück, ...) durch die NAK getragen? Welche Kosten verbleiben bei der Stadtverwaltung und damit bei der Uhinger Bürgerschaft?

Innerhalb unserer Fraktion sind wir geteilter Meinung. Einerseits haben wir Verständnis für die Bedürfnisse der Kirchengemeinschaft, anderseits macht uns die ständig weitergehende Flächenversieglung große Sorgen. Wir müssen uns der Endlichkeit der Flächen bewusst sein und des-
halb den Flächenverbrauch stoppen.

BM Wittlinger merkt 2 Punkte an, zum einen, dass man bestrebt sei so wenig wie möglich Fläche zu versiegeln. Und weiter, dass die geplanten Ausgleichsmaßnahmen Fläche entsiegeln würden. 

Herr Goldmann merkte an, dass man immer sehen müsse was genau vorliegt. Der Umweltbericht läge mittlerweile vor. Zudem müsse man auch an die Menschen denke welche hier Kultur leben wollen. Persönlich finde er die Planung gut. 

Herr Höflinger von der FDP hatte Bedenken bei der Parkplatzsituation. Seine Fraktion werde dem Projekt jedoch zustimmen, so seine Worte. Ihn plage auch die Frage was passieren würde, würde die Kirche den Standort aufgeben. Die Straße sei eine der breitesten Straßen, hier würde es zukünftig keine Parkplatzproblem geben. 

SR Weller stellte fest, dass man schon bei den ersten Schritten der Neuapostolischen Kirche signalisiert habe, dass man das Projekt trage. Wie würde es sich nun auf die Verwaltung auswirken, wenn man das Projekt verwehren würde. Hauptamtsleiter Goldmann erläuterte, dass es bekannt gewesen sei, dass sich die Mehrheitsverhältnisse verändert haben. Er plädiere aber für das Projekt. 

SRin Braun sieht die positiv gegebenen Signale als bindend an. Es wäre unfair eine andere Entscheidung zu treffen. Der Bürger könne sich ansonsten nicht mehr auf das Wort des Gemeinderats verlassen. Das Projekt versiegle nur auf der Fläche des Gebäudes, die Parkplätze wären mit Rasengittersteinen ausgeführt. Weiter merkte sie an, dass die Grundstücke auf der anderen Seite deutlich mehr versiegelt wären. 

Alexandra Staab stellte klar, dass die Neuapostolische Kirche frühzeitig von der UBU ihre Bedenken signalisiert bekam. Weiter sehe sich die UBU nicht an mündlichen Zusagen des alten Gemeinderats gebunden. 

SR Länge merkte an, dass die Straße bei einer rechtseitigen Parkierung für Landmaschinen zu schmal sei. Herr Goldmann erwiderte, dass es durch die Baumaßnahme keine Verengung geben wird. 

Die SPD machte ihren Standpunkt dahingehend klar, dass man dem Projekt von Anfang an nicht zugestimmt habe. Es gehe hier nicht um die Kirche, sondern generell um die Bebauung. BM Wittlinger relativiert die mündliche Absprache über eine Baugrenze nach Osten. Es habe nie einen Beschluss über eine solche Baugrenze gegeben. Es gab nie eine verbindliche Aussage, dass keine Bebauung erfolgen solle. 

Wolfgang Daiber sah die 5,5 Meter breite Straße und auch den angrenzenden Feldweg durch Parkierung als kritisch an. Die Einleitung des Regenwassers in den angrenzenden Bachlauf sehe er mehr als kritisch. BM Wittlinger erwiderte, dass keinerlei Problem gesehen wird. 

SR Störl gab sich erneut aufgebracht und gab zu bedenken, dass man mit dieser Argumentation in Uhingen nichts mehr bauen könne. Weiter würde jeder gerne mal ein Fest feiern und dabei dir Straße sperren. Weiter seien die Parkplätze nur zu sehr geringen Zeiten voll belegt. Er plädierte für die Kirch. Es sei alle begrünt und offen. Alle Räte sollen zunächst nachdenken bevor sie abstimmten. 

SR Länge merkte an, dass die Rettungswege erhalten werden müssen. SR Daiber schlug daraufhin ein Parkverbot auf der rechten Seite vor. BM Wittlinger erwiderte, dass parken erlaubt sei. 

SR Länge war der Meinung, dass dies nicht funktionieren werde mit der Parkplatzsituation. Die Argumentation, dass die Parkplätze überwiegend leer stehen würden ließ er nicht gelten. 

SR Daiber fragte sich wie es denn möglich sei, dass für die Kirche welche er als private Einrichtung ansehe, Ökopunkte der Stadt genutzt werden können. BM Wittlinger erklärte, dass die Kirche nicht mit einer privaten Einrichtung verglichen werden kann. Es sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Beschlussfassung wurde bei 13 Gegenstimmen angenommen.

In den fünften Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls von Herrn Goldmann eingeführt. Hier ging es um die Änderung des Flächennutzungsplans für die Neuapostolische Kirche und für eine Fläche für den Bau von Parkplätzen im Gewerbegebiet Brühl. Für die UBU sprach SR Benkart. 

Stellungnahme der UBU:

"Zunächst möchten wir zwischen den Maßnahmen „Gemeindezentrum Alemannenstraße“ und „Brühl-West 1. Änderungen“ trennen.

Für die die Maßnahme „Gemeindezentrum Alemannenstraße“ verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes unter TOP 4 der Tagesordnung. 

Bei der Maßnahme „Brühl-West 1. Änderungen“ handelt es sich um eine natürliche Fläche, die derzeit als Wald genutzt wird. Diese ca. 800 m² große Fläche liegt im Außenbereich, der Regionalplan weist im betreffenden Gebiet einen regionalen Grünzug aus. Der Verband der Region
Stuttgart hat keine Bedenken gegen einen geringfügigen Eingriff in diesen Grünzug. Der Verband Region Stuttgart stellt in der Regel die Interessen von Wirtschaftsunternehmen (hier soll eine Parkplatzerweiterung erfolgen) über ökologische Interessen – so ist zumindest unsere
Wahrnehmung. Insofern ist diese Einschätzung nicht weiter verwunderlich.

Eine Beurteilung der Umweltbelange liegt derzeit nicht vor. Diese ist unseres Erachtens jedoch durchaus relevant für eine geplante Flächennutzungsänderung – so man die Beurteilung ernst nehmen möchte.

Grundsätzlich gelten unsere Anmerkungen zum Flächenverbrauch, die wir im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung Alemannenstraße geäußert haben, auch an dieser Stelle. Wir zitieren aus den Anmerkungen des Regierungspräsidiums für den Bereich Alemannenstraße:
„Aus raumordnerischer Sicht bestehen derzeit noch Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Planung stehen Plansatz 2.4.0.6 (Z) Regionalplan Stuttgart und Plansatz 3.1.9 (Z) LEP entgegen. Nach PS 3.1.9 (Z) LEP ist die Siedlungsentwicklung vorrangig am
Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen .“

Diese Anmerkungen werden wegkommentiert, es wird von einer Arrondierungsmaßnahme gesprochen – offensichtlich sah das RP dies nicht so. Weiter wird die Notwendigkeit der Umwandlung der Fläche damit begründet, dass man es für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und
anerkannte Religionsgemeinschaft tue und auf die ‚ geringe ‘ Fläche von 2.200 m² hingewiesen.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im betroffenen Gebiet Brühl-West ein Silberweiden-Bergahornbestand existiert und schlägt vor, den bereits bestehenden Parkplatz durch ein Parkdeck zu erweitern. Die Stadt-
verwaltung Uhingen nimmt dazu dahingehend Stellung, dass sie die Erstellung eines Parkdecks mit zwei Ebenen ‚vermutet‘ – hierauf ist aus unserer Sicht hinzuwirken. Allerdings geht aus der Anmerkung nicht hervor, ob damit der bestehende Parkbereich gemeint ist oder der nun neu geplante. Dies wird in der Abhandlung der Anmerkung des Landratsamtes (LRA) ergänzt: Ein Parkdeck ist – wenn, dann – nur auf der neuen Parkfläche angedacht. Interessanterweise schlägt auch das LRA die Überbauung des Regenrückhaltebeckens (RRB) vor – warum ist diese tech-
nisch nicht zulässig (warum weiß das LRA dies nicht?).

Festzuhalten bleibt, dass wieder einmal die Aussage erfolgt, dass eine Erweiterung der Bebauung nach Westen nicht erfolgen wird – obwohl dies nach unserem Kenntnisstand für diesen Bereich bereits vereinbart war. Derartige ‚Anpassungen‘ von Vereinbarungen rütteln an der Glaub-
würdigkeit von Verwaltung und Gemeinderat.

Dass eine kleine Fläche als nicht wesentlich erachtet wird, ist unseres Erachtens auch immer im Zusammenhang damit zu sehen, dass die Aufsummierung kleiner Flächen durchaus Bedeutung hat. Wir erinnern daran, dass wir die Zusammenstellung aller Flächen der vergangenen fünf Jahre erwarten."

 

SR Weller sah es als sehr schade an, dass man einer so tollen Firma wie der EWS diese Erweiterung streitig machen möchte. Die Firma hätte viel soziales Engagement. 

SR Wendl verstand es nicht woher immer diese Behauptungen über ehemalige Aussagen des Gemeinderats kommen. Herr Goldmann bezog Stellung auf die Frage zum Überbau des bestehenden Parkplatzes. Das Landratsamt hätte eben nicht die Ortskenntnisse wie die Stadtverwaltung Uhingen und könne dies entsprechend nicht einschätzen. Der Tagesordnungspunkt wurde mehrheitlich angenommen.

Es gab keine Bekanntgaben zu nicht öffentlichen Beschlüssen.


Bürgermeister Wittlinger beschloss die sehr lange Gemeinderatssitzung mit einer zehn minütigen Unterbrechung zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit.

 


von UB Uhingen 05 Aug., 2020
Es ist viel Bewegung in Uhingen! Vor allem wurde viel für den Unterhalt der Wege und Straßen in den letzten Monaten getan.
von UB Uhingen 30 Juli, 2020
Die Unabhängigen Bürger Uhingen gratulieren von ganzem Herzen zum 100 jährigen Vereinsjubiläum des TSV Baiereck-Nassach 1920 e.V.
von UB Uhingen 11 März, 2020
Die Unabhängigen Bürger Uhingen gratulieren von ganzem Herzen zum 100 jährigen Vereinsjubiläum des TSV Baiereck-Nassach 1920 e.V.
von UB Uhingen 28 Jan., 2020
Uhingen hat entschieden! und zwar klar und deutlich. Dieses Ergebnis ist für einen Bürgerentscheid sensationell gut, scheitern diese in Städten in der Größe von Uhingen doch häufig am geforderten Quorum von 20% der Wahlberechtigten – weil nicht genug Menschen abstimmen.
von UB Uhingen 18 Jan., 2020
Uhingen darf abstimmen - machen Sie mit!
von UB Uhingen 18 Jan., 2020
Haushaltsrede 2020 der Unabhängigen Bürger Uhingen
von UB Uhingen 16 Jan., 2020
Bericht in der Sonderrubrik Bürgerentscheid Gewerbepark Fils im Mitteilungsblatt Uhingen am 18.01.2020
von UB Uhingen 13 Jan., 2020

Die UBU hat ihre Beiträge in drei thematische Blöcke aufgeteilt. Hiermit möchten wir Sie faktenbasiert und umfassender informieren.

Teil 1 am 14.12.2019:
Wirtschaftlichkeit/Einfluss im Zweckverband

Teil 2 am 11.01.2020:
Klima/Verkehr/Lärm

Teil 3 am 18.01.2020:
‚Ebersbach macht es alleine‘/Kommunalentwicklung


Einfluss auf die Umwelt
Wir Unabhängigen Bürger von Uhingen sind gegen den geplanten Gewerbepark Fils – aus unserer Sicht sprechen deutlich mehr und gewichtige Gründe gegen die Realisierung dieses Vorhabens – einige kann man gar aus den eigens für das Vorhaben vom Zweckverband Gewerbepark Fils beauftragten Gutachten herauslesen.

Fachgutachten – Artenschutz, ... etc.
In der faunistischen Untersuchung wird beschrieben, dass 36 Vogelarten ihren Lebensraum im Plangebiet und im angrenzenden Kontaktlebensraum haben. Direkt im Plangebiet befinden sich z. B. Brutvorkommen des stark gefährdeten Bluthänflings und Brutvorkommen des Feldsperlings und der Goldammer (hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung). Die Brutgebiete befinden sich im nord-östlichen Bereich (hier sieht die Planung die Haupterschließungsstraße vor) und im süd-östlichen Bereich des Plangebietes (dieses Brutvorkommen liegt im Bereich der geplanten Bebauung). Diese Brutgebiete werden mit der Realisierung der Gewerbeansiedelung keinen Bestand mehr haben! Zudem gibt es Vorkommen weiterer Arten von besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung (Grauschnäpper, Star, Eisvogel, weiter wurden 11 Fledermausarten im Plangebiet nachgewiesen. Diese stehen bekanntermaßen alle unter besonderem Schutz).
[Quelle: Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, StadtLandFluss in Nürtingen vom 27.11.2018]

Der im Strut vorkommende Ackerboden gehört laut Gutachten zu den hochwertigsten Böden im gesamten Landkreis. Es gibt im gesamten Landkreis Göppingen keine weitere zusammenhängende Fläche in dieser Qualität.

Ackerböden mit einer derartigen Fruchtbarkeit haben sich über einen Zeitraum von mehr als 10.000 Jahren gebildet. Die Fruchtbarkeit ergibt sich im Wesentlichen aus der Aktivität der darin vorkommenden Kleinstlebewesen.

Noch ein Wort zum häufig kritisierten Maisanbau:
Der in den letzten Jahren im Strut angebaute Silomais wurde als Tierfutter für Milchviehbetriebe in Hattenhofen und Schlierbach und als Biomasse für eine Biogasanlage eingesetzt. Damit liefert er einen Baustein zur regionalen Lebensmittelproduktion. Durch den auf der Fläche angebauten Mais können jährlich rd. 250 MWh Strom erzeugt werden. Dies entspricht dem Gesamtjahresverbrauch von ca. 140 Personen. Zudem wandelt Mais besonders effektiv (d.h. mit geringem Wasserbedarf) CO2 in Sauerstoff um. Der im Strut angebaute Mais liefert den Bedarf an Sauerstoff für 920 Menschen und bindet 490 to CO2 – das entspricht in etwa dem Ausstoß aus 920 Tkm Autofahrt). Hinzu kommt eine kühlende Wirkung durch die Maisfelder – was der Klimatisierung des Filstals nutzt. Und ganz unabhängig von der derzeitigen Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche: Deren Erhalt ermöglicht jederzeit den Anbau von jeglicher Kulturpflanzung – beispielsweise Getreide für ca. 2 Mio Frühstücksbrötchen im Jahr, also für die Erzeugung von regionalen Lebensmitteln.

Lokales Klima – Frischluftzufuhr
Das Klimagutachten beschreibt die prekäre Situation wie sie bereits jetzt im unteren Filstal besteht: Hitzeinseln in den Städten Ebersbach und Uhingen, die zu erwartende Verschlechterung infolge des Klimawandels, gestörte Kaltluftzuströmung durch bereits bestehende Bebauung und die Verschlechterung durch die im Plangebiet vorgesehene Bebauung. Vorgeschlagen werden Maßnahmen zur Optimierung der Verschlechterung – damit können wir uns nicht zufriedengeben!

Ausgleichsmaßnahmen?
.... sind eine Form modernen Ablasshandels: Zum Ausgleich des Eingriffs in die Natur werden andernorts Maßnahmen ergriffen. In der Regel wird dabei repariert, was Jahre zuvor an der Natur zerstört wurde – beispielsweise der Rückbau verdohlter Bäche. Oder es werden Hecken oder Bäume gepflanzt, deren Pflege und Erhalt nach ein paar Jahren in Vergessenheit gerät.
Eine Milchmädchenrechnung, mit der geplante Vorhaben formal beschönigt werden. Abgesehen davon bliebt die Tatsache, dass manches – wie Frischluft für Uhingen und Ebersbach aus den bewaldeten Seitentälern – nirgendwo anders zu kompensieren ist.

Es ist an der Zeit, all den Reden zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch Taten folgen zu lassen und unser Handeln anzupassen – deshalb: NEIN zum Gewerbepark Fils! Stimmen Sie am 26.01.2020 für Uhingens Zukunft .

<- Zurück zum ersten Teil - Wirtschaftlichkeit/Einfluss im Zweckverband

von UB Uhingen 13 Jan., 2020

Die UBU hat ihre Beiträge in drei thematische Blöcke aufgeteilt. Hiermit möchten wir Sie faktenbasiert und umfassender informieren.

Teil 1 am 14.12.2019:
Wirtschaftlichkeit/Einfluss im Zweckverband

Teil 2 am 11.01.2020:
Klima/Verkehr/Lärm

Teil 3 am 18.01.2020:
‚Ebersbach macht es alleine‘/Kommunalentwicklung


Branchenmix und Wirtschaftlichkeit

Wir Unabhängigen Bürger von Uhingen sind gegen den geplanten Gewerbepark Fils – aus unserer Sicht sprechen deutlich mehr und gewichtige Gründe gegen die Realisierung dieses Vorhabens.
Von den Befürwortern wird als Hauptargument eingebracht, dass das interkommunale Gewerbegebiet ‚Gewerbepark Fils‘ das Wohlergehen Uhingens für die Zukunft sichern würde. Dafür soll ein innovativer Branchenmix auf dieser Fläche angesiedelt werden.

Wir bezweifeln dies: Zum einen beeinflussen nicht allein monetäre Aspekte unser Wohlergehen. Unsere Lebensqualität hängt mindestens ebenso viel davon ab, in welcher Umwelt wir leben. Die Luftqualität, Klimaeinflüsse (Starkregenereignisse mit über die Ufer tretenden Flüssen, volllaufende Keller, Anstieg der Umgebungstemperatur, etc.) und die visuelle Wahrnehmung unserer Umgebung haben großen Anteil. Dies spiegelt sich auch
bei den Befragungen im Zusammenhang mit dem Uhinger Stadtentwicklungskonzept wider. Hier haben über 88% der Befragten angegeben, dass sie sich eine Verbesserung des Umweltschutzes wünschen. Ebenso viele streben eine Verbesserung des Stadtbildes an – dazu gehören auch die Ortsrandlagen.

Wir haben darüber hinaus auch großen Zweifel daran, ob das Projekt ‚Gewerbepark Fils‘ tatsächlich wirtschaftlich erfolgreich sein würde – fraglich ist dies allemal. Derzeit sind uns und der Öffentlichkeit nur Abschätzungen zu Kosten und Nutzen bekannt, dabei wurden Risiken aus dem Eingriff in die Umwelt und daraus resultierende Folgekosten bestenfalls abgeschätzt. In der jüngeren Vergangenheit hat sich zudem gezeigt, dass bei diversen Projekten die zunächst veranschlagten Kosten weit überschritten wurden – Beispiele gibt es hierfür genug: das Großprojekt Stuttgart 21, in Uhingen die angestrebte Sanierung der Kirchstraße 1 (deren Umsetzung deshalb zunächst aufgeschoben wurde) oder auch die aktuell sanierte Brücke über die Nassach in Richtung Diegelsberg. Natürlich ist es einfacher, auf der grünen Wiese einen Firmenstandort neu zu bauen anstatt bereits bestehende Industrieflächen umzunutzen oder zu reaktivieren. Diese Herausforderung sollten wir konsequenter annehmen, anstatt immer weiter natürliche Flächen aufzugeben.

Wir bezweifeln, dass die erhofften Gewerbesteuereinnahmen sprudeln. Große Flächen werden in der Regel von großen Firmen beansprucht, die überregional aktiv sind – und deshalb ihre Gewerbesteuerzahlungen ‚steuern‘ können. Für kleinere, lokale Firmen muss es gelingen im Zuge der Nachverdichtung oder Erschließung kleinerer Flächen Möglichkeiten zu schaffen – und damit Gewerbesteuereinnahmen zu generieren, die wir nicht teilen.

Die Rolle des Zweckverbandes – Aufgaben, Pflichten und Rechte … und die Auswirkung auf den Branchenmix

„Dem Verband wird die Aufgabe der Entwicklung des Verbandsgebietes übertragen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird der Verband ermächtigt, im Verbandsgebiet Grundstücke zu
erwerben und zu veräußern, Unternehmen anzusiedeln sowie Gebäude und Anlagen zu errichten.“ (ZV-Satzung §2(1)).

Unser Gemeinderat entscheidet indirekt über eigene Mehrheitsentscheidungen mit, was im Zweckverband geschieht – allerdings im dortigen ZV-Gremium nur im Einvernehmen mit der Mehrheit des Ebersbacher Gemeinderates. Bisher haben wir im Gemeinderat Uhingen keine Kenntnis, welche Grundstücke der Zweckverband bereits angekauft hat, auch die Einsicht in abgeschlossene Verträge – beispielsweise mit der Marketingagentur des Zweckverbandes – haben wir nicht. Ein stumpfes Schwert also, unsere Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Ansiedlung von Gewerbe und damit auf einen innovativen
Branchenmix.

Wir haben Sorge, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – die mit der Umbruchsituation in der Wirtschaft derzeit sicher anstehen – das hohe Ziel vergessen wird und Grundstücke verramscht werden, allein schon um die hohen Investitionskosten zu kompensieren. Diese in den Gewerbepark Fils investierten Gelder werden beiden Gemeinden für andere Aufgabe fehlen, insofern halten wir den schnellen Verkauf an den Höchstbietenden für ein reales Szenario. Welche Art von Arbeitsplätzen entsteht dann?

Auch über die Gestaltung des Bebauungsplans haben wir nur einen Teileinfluss – hier gilt es einen (kleinsten) gemeinsamen Nenner mit der Gemeinde Ebersbach zu finden. Die Flächen sind mit der Erschließung des Plangebietes der Natur – dazu gehören durchaus auch landwirtschaftliche Nutzflächen – entzogen. Das Zusammenwachsen von Industrieflächen, wie man sie entlang des gesamten Neckar- und Filstales sehen kann, ist dann auch an dieser Stelle weiter fortgeschritten. Mit fraglichem Nutzen.
Wir meinen, dass dies unsere Lebensqualität definitiv verschlechtert.

Nachhaltigkeit

Jetzt den Gewerbepark Fils nicht zu erschließen bedeutet, diese Option einer zukünftigen Generation zu überlassen. Dies schulden wir unseren Kindern. Wir müssen uns darüber klar sein, dass Flächen endlich sind – und wenn Wirtschafts-Wachstum allein mit Flächenfraß gelingt, ist auch dieses begrenzt. Es ist an der Zeit, all den Reden zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch Taten folgen zu lassen und unser Handeln anzupassen – deshalb: NEIN zum Gewerbepark Fils!

von UB Uhingen 10 Jan., 2020

Bürgerinformation zum Bürgerentscheid gegen den Gewerbepark Fils

Mit der Ausgabe des Mitteilungsblattes (Vollverteilung) am 21.12.2019 haben alle Haushalte eine Informationsbroschüre zum   Bürgerentscheid am 26.01.2020 erhalten. Diese geben Stadtverwaltung und Gemeinderat heraus. Da Befürworter und Kritiker des Vorhabens gemeinsam den Inhalt erarbeitet haben, stellt dieser den kleinsten gemeinsamen Nenner dar - die Informationen gehen nicht allzu sehr in die Tiefe. Für Hintergrundwissen können und müssen Sie sich zusätzlich informieren. Natürlich bedeutet dies einigen Aufwand -wir meinen, dass dieser im Sinne einer demokratischen Mitwirkung der Bürgerschaft wohl investiert ist. Immerhin beeinflusst diese Entscheidung unsere Zukunft.

Wir U nabhängige B ürger U hingen sind gegen den Gewerbepark Fils. Dafür haben wir gute Gründe Diese stellen wir auf unserer Homepage dar und in der Sonderrubrik hier im Mitteilungsblatt (Themen: Wirtschaftlichkeit/Einfluss im Zweckverband, 14.12.2019 - Klima/Verkehr/Lärm, 11.01.2020 - ‚Ebersbach macht es alleine‘/Kommunalentwicklung, 18.01.2019).

In jedem Fall sollten Sie Ihr Wahlrecht wahrnehmen und am 26.01.2020 zur Abstimmung gehen.

Bürger-Gespräch

Sie können uns unverbindlich kennenlernen oder mit uns diskutieren, was die Menschen in Uhingen bewegt - bringen Sie Ihre Ideen ein! Nächster Termin für unser Bürger-Gespräch ist am Mittwoch 22.01.2020, 19:00 Uhr im Gerberbräu in Uhingen. 

Bitte sprechen Sie uns an, wir haben ein offenes Ohr für Sie !

Website: https://www.ub-uhingen.de
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